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Unter alternativen Therapien versteht man ein breites Spektrum an Behandlungsmethoden der Alternativmedizin, die über die klassische evidenzbasierte Schulmedizin hinausgehen. Im Gegensatz zur Schulmedizin ist die Wirksamkeit der Methoden wissenschaftlich meist nicht belegt. Sie gehören daher größtenteils nicht zur Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Beispiele für alternative Therapien
Für einzelne Therapien der Alternativmedizin übernehmen einige Krankenkassen im Vergleich die Kosten ganz oder teilweise – etwa für homöopathische oder osteopathische Behandlungen.
Die Behandlung muss in der Regel durch einen zugelassenen Arzt erfolgen und die Kosten werden nur bis zu einem festgelegten Höchstbetrag pro Jahr bezuschusst. Behandlungen bei einem Heilpraktiker zahlen die Kassen normalerweise nicht.
Erstattung der PKV vom Tarif abhängig
Ob eine private Krankenversicherung (PKV) ein Verfahren der Alternativmedizin bezahlt, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Leistungsstarke Tarife leisten für Therapien, die entweder im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) oder im Hufeland-Verzeichnis aufgeführt sind.
Bei chronischen Kniegelenks- oder Rückenschmerzen ist eine Akupunktur-Behandlung dagegen seit 2007 eine Kassenleistung. Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte dies 2006 beschlossen. Voraussetzung dafür ist, dass die Schmerzen seit mindestens einem halben Jahr bestehen.
Die Akupunktur ist eine Therapieform aus der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM), bei der feine Nadeln in bestimmte Punkte des Körpers gestochen werden. Auch bei der Akupunktur bei chronischen Schmerzen ist die Anzahl der Behandlungen, die von der Krankenversicherung übernommen werden, pro Jahr begrenzt.
Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie rund 60 gesetzliche Krankenkassen kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Krankenkassen finden Sie hier.
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