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mehr erfahrenIm Pflegefall droht oft eine Versorgungslücke. Wer pflegebedürftig wird, erhält Leistungen von der gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung. Wie hoch die Leistungen ausfallen, hängt vom jeweiligen Pflegegrad und der Art der Pflege ab.
Allgemein gilt jedoch: Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung reichen in der Regel nicht aus, um sämtliche Kosten zu decken. Das gilt vor allem, wenn eine teure Unterbringung in einem Pflegeheim notwendig wird.
Bei einem Platz im Pflegeheim muss man im Durchschnitt mit einem Eigenanteil von rund 3.000 Euro rechnen – unabhängig davon, welchen Pflegegrad man besitzt.
Den Eigenanteil muss man aus eigener Tasche bezahlen. Reichen die monatlichen Einkünfte oder das vorhandene Vermögen nicht aus, müssten die Angehörigen einspringen. In der Regel prüft das Sozialamt dann, ob die eigenen Kinder für die Kosten aufkommen können.
Mit einer Pflegeversicherung kann man für den Pflegefall vorsorgen. Die Versicherung zahlt je nach Pflegegrad und Art der Pflege (ambulant oder stationär) ein vereinbartes Pflegetagegeld aus.
Das Pflegetagegeld sollte dabei möglichst so hoch sein, dass es zusammen mit bereits vorhandenen Einkünften – etwa Renten oder Kapitalerträgen – den Eigenanteil für die Pflegekosten abdeckt.
Geburtsdatum
Bitte geben Sie das Geburtsdatum der zu versichernden Person ein, damit der richtige Beitrag errechnet werden kann.
Hinweis für Beschäftige bei der Polizei, Feuerwehr oder Bundeswehr
Als Anspruchsberechtigter der freien Heilfürsorge (z. B. als Polizist oder Soldat) benötigen Sie zunächst eine Pflegepflichtversicherung und nicht die hier von CHECK24 angebotene Pflegezusatzversicherung. Unsere Pflegezusatzversicherung ist unabhängig davon eine sinnvolle Ergänzung. Die Pflichtversicherung übernimmt nur ungefähr die Hälfte der im Pflegefall anfallenden Kosten und bietet somit zumeist keine ausreichende Abdeckung im Ernstfall.
Bei Fragen kontaktieren Sie gerne unsere Pflegezusatz-Experten unter 089 – 2424 1275 oder per E-Mail an pflege@check24.de
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