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Vermittlungsagentur

Eine spezielle Vermittlungsagentur vermittelt meist osteuropäische Pflegekräfte, die Pflegebedürftige zu Hause betreuen. Oft werden solche Kräfte dazu genutzt, eine 24-Stunden-Pflege zu organisieren.

In der Regel arbeiten die Agenturen mit Dienstleistern in Osteuropa zusammen – also etwa in Polen, Tschechien oder Bulgarien.

Vermittlungsagentur ermittelt Bedarf per Fragebogen

Beauftragt man eine Vermittlungsagentur, wechseln sich die vermittelten Hilfskräfte in der Regel alle paar Wochen ab. Vor einer Vermittlung fragen die Agenturen den konkreten Betreuungsbedarf mithilfe eines Fragebogens ab. Mitunter besuchen sie den Pflegebedürftigen und seine Angehörigen auch vor Ort.

Der Pflegebedürftige oder seine Angehörigen schließen mit der Agentur einen Vermittlungsvertrag sowie mit dem jeweiligen Dienstleister einen Dienstleistungsvertrag ab.

Die Verträge sollte man vor einem Abschluss sorgfältig prüfen.

Meist schließt der Dienstleistungsvertrag medizinische Aufgaben aus – etwa das Wechseln von Verbänden oder das Geben von Spritzen. Für solche Aufgaben benötigt man einen ambulanten Pflegedienst.

Pflegekräfte benötigen A1-Bescheinigung

In der Regel sind die entsandten Pflegekräfte beim Dienstleister angestellt. Sie sollten zu Beginn ihrer Tätigkeit zudem eine sogenannte A1-Bescheinigung vorlegen können. Damit wird bestätigt, dass die Sozialversicherungsbeiträge im Herkunftsland gezahlt werden.

Dies ist wichtig, um bei einer möglichen Kontrolle des Zolls belegen zu können, dass die Pflegekraft regulär beschäftigt wird.

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