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24-Stunden-Pflege

Bei einer 24-Stunden-Pflege wird ein Pflegebedürftiger rund um die Uhr betreut. In der Regel können Angehörige eine solche intensive Betreuung nicht selbst übernehmen.

Die 24-Stunden-Pflege erfolgt meist in einem Pflegeheim oder mithilfe einer Pflegehilfe, die bei dem Pflegebedürftigen wohnt. Eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch deutsche Pflegekräfte ist für die meisten jedoch zu teuer.

Daher übernehmen dies oft Pflegekräfte aus osteuropäischen EU-Staaten – etwa aus Polen, Tschechien oder Bulgarien.

Die Pflegekräfte sind dann direkt beim Pflegebedürftigen, seinen Angehörigen oder bei einem ausländischen Dienstleister angestellt.

Pflegekraft direkt anstellen

Wer eine Pflegekraft direkt anstellt, wird damit zum Arbeitgeber und muss sich an die gesetzlichen Regelungen halten – etwa zur täglich zulässigen Arbeitszeit oder zum Anspruch auf Urlaub. Eine Pflegehilfe darf in der Regel nicht länger als acht Stunden täglich sowie 48 Stunden pro Woche arbeiten.

Es ist auch der gesetzliche Mindestlohn zu zahlen. Zudem müssen der Pflegebedürftige oder seine Angehörigen Steuern sowie Sozialabgaben abführen und Mitglied bei der gesetzlichen Unfallversicherung werden.

Pflegekraft über einen Dienstleister anstellen

Wird die Pflegekraft von einem ausländischen Dienstleister entsendet, ist sie in der Regel dort angestellt. Der Dienstleister als Arbeitgeber hat das Weisungsrecht und bestimmt unter anderem auch über Arbeitszeiten und Urlaube. Die Hilfskräfte haben auch bei diesem Modell Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.

Vermittelt werden solche Dienstleister oftmals über spezielle Vermittlungsagenturen.

Selbstständige Pflegekraft

Es gibt auch Pflegekräfte, die ein Gewerbe angemeldet haben und ihre Dienste als Selbstständige anbieten. Die Bezahlung wird hier frei verhandelt.

Vorsicht ist jedoch bei ausländischen Selbstständigen geboten, die in ihrem Heimatland gemeldet sind. Sollte bei einer Kontrolle eine Scheinselbstständigkeit festgestellt werden, müssten der Pflegebedürftige oder seine Angehörigen Steuern und Sozialabgaben nachzahlen. Zudem drohen hohe Bußgelder.

Medizinische Aufgaben sind ausgebildeten Kräften vorbehalten

Medizinische Aufgaben wie die Gabe von Tabletten oder eine Wundversorgung dürfen nur ausgebildete Pflegekräfte übernehmen. In der Regel benötigt ein Pflegebedürftiger mit ausländischer Hilfskraft dafür zusätzlich einen ambulanten Pflegedienst.

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