Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Sie möchten kostenlos beraten werden?

Mo. bis Fr. 8:00 - 20:00 Uhr

089 - 24 24 12 75

Zu teuer versichert?

Mit unserem kostenlosen Vertrags-Check überprüfen wir Ihre bestehenden Versicherungen und zeigen Ihnen Sparpotenzial und Optimierungsmöglichkeiten.

mehr erfahren

Kurzzeitpflege

Eine Kurzzeitpflege ist eine zeitlich beschränkte stationäre Pflege im Heim, weil für eine bestimmte Zeit die ambulante Pflege zu Hause nicht möglich ist.

Seit 2017 für bis zu acht Wochen möglich

Eine solche Kurzzeitpflege war bis Ende 2016 für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen möglich. Mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz zahlt die Pflegepflichtversicherung jetzt eine Kurzzeitpflege von bis zu acht Wochen im Jahr.

Die Pflegepflichtversicherung zahlt für eine Kurzzeitpflege 1.774 Euro monatlich. Die Leistung für eine Verhinderungspflege kann zusätzlich beantragt werden, sodass maximal 3.386 Euro ausbezahlt werden. Eine Verhinderungspflege wird bewilligt, wenn ein Angehöriger oder Bekannter als Pflegeperson ausfällt – etwa wegen Krankheit oder eines Urlaubs.

Die Leistung für die Kurzzeitpflege ist für die Pflegegrade 2-5 identisch.

Kurzzeitpflege der gesetzlichen Krankenversicherung

Auch in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es die Möglichkeit einer Kurzzeitpflege.

Wer keinen Pflegegrad hat und nur vorübergehend auf Pflege angewiesen ist, kann eine Kurzzeitpflege bei seiner Kasse beantragen – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation. Dazu kann man sich an den Sozialdienst des Krankenhauses oder seinen Hausarzt wenden.

Die Kasse zahlt dann unter bestimmten Voraussetzungen eine Kurzzeitpflege von maximal acht Wochen pro Jahr. Dies ist im Sozialgesetzbuch geregelt (SGB V, § 39c).

Pflegeversicherung Vergleich
  • Finanzielle Sicherheit im Pflegefall
  • Größter Vergleich: Über 40 Tarife vergleichen
  • Alle Testsieger im Vergleich
  • Geburtsdatum
Hinweis für Beschäftigte bei der Polizei, Feuerwehr oder Bundeswehr

Geburtsdatum

Bitte geben Sie das Geburtsdatum der zu versichernden Person ein, damit der richtige Beitrag errechnet werden kann.

Hinweis für Beschäftige bei der Polizei, Feuerwehr oder Bundeswehr

Als Anspruchsberechtigter der freien Heilfürsorge (z. B. als Polizist oder Soldat) benötigen Sie zunächst eine Pflegepflichtversicherung und nicht die hier von CHECK24 angebotene Pflegezusatzversicherung. Unsere Pflegezusatzversicherung ist unabhängig davon eine sinnvolle Ergänzung. Die Pflichtversicherung übernimmt nur ungefähr die Hälfte der im Pflegefall anfallenden Kosten und bietet somit zumeist keine ausreichende Abdeckung im Ernstfall.

Bei Fragen kontaktieren Sie gerne unsere Pflegezusatz-Experten unter 089 – 2424 1275 oder per E-Mail an pflege@check24.de.