Continentale Pflegeversicherung
Die Wurzeln der Continentale reichen bis in das Jahr 1892 zurück. Damals wurde der Münchener Pensionsverein gegründet, der später zur Continentale Lebensversicherung a.G. wurde. Das Kürzel a.G. im Namen des Unternehmens steht für die Rechtsform eines Versicherungsvereins „auf Gegenseitigkeit". Das bedeutet, dass Versicherte zugleich Mitglied und Träger der Versicherung sind.
Die Continentale Krankenversicherung a.G. wurde im Jahr 1926 in Dortmund gegründet. Dort befindet sich auch heute noch der Sitz der Gesellschaft. Neben der Krankenversicherung zählen auch die Continentale Lebensversicherung AG sowie die Continentale Sachversicherung AG zum Versicherungsbund des Unternehmens.
Der Versicherungsverbund zählt heute zu den großen Versicherern in Deutschland. Neben Kranken- und Pflegeversicherungen können Verbraucher bei der Continentale unter anderem auch Kfz-, Privathaftpflicht-, Renten- und Gebäudeversicherungen abschließen.
Besondere Leistungen der Continentale-Tarife
Das Angebot der Continentalen umfasst verschiedene Tarife, die jeweils unterschiedlich auf die Pflegegrade abgestimmt sind. Während der Tarif PG-E erst ab dem Pflegegrad 5 die höchste Leistung ausbezahlt, ist dies bei dem Tarif PG-K bereits ab dem Pflegegrad 4 der Fall. Die Tarife PG-K-Plus und PG-C 5000 hingegen zahlen bereits ab dem Pflegegrad 2 die Höchstleistung aus. Die Leistungen werden sowohl bei einer Pflege zu Hause als auch im Heim ausgezahlt.
Darüber hinaus verzichten alle Tarife der Continentale auf eine Wartezeit. So können die Leistungen der Versicherung direkt nach Vertragsabschluss in Anspruch genommen werden. Auch eine Kindernachversicherung sowie eine Leistung bei Krankenhausaufenthalt oder Reha ist in allen Tarifen vorgesehen.
Die wichtigsten Vorteile der Continentale-Tarife:
- Leistung auch bei Krankenhausaufenthalt und Reha
- Beitragsbefreiung ab Pflegegrad 4
- Dynamische Erhöhung der Leistung (Inflationsschutz) auch nach Eintritt des Pflegefalls (bis zum 80. Lebensjahr)
- Stabiler Beitrag im Alter
- Leistung bei Pflege durch Angehörige
- Leistung bei Vorsatz und Sucht
- Kindernachversicherung
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