Bei einem Arbeitgeberdarlehen handelt es sich um einen Geldbetrag, der dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zu vergleichsweise günstigen Zinssätzen zur Verfügung gestellt wird. Ebenso wie bei einem
Ratenkredit von der Bank wird auch bei einem Arbeitgeberdarlehen ein zeitlicher Rahmen für die Rückzahlung sowie die Höhe der monatlichen Zahlungen vertraglich geregelt. Damit das Darlehen nicht als Arbeitslohn gesehen wird, müssen
Tilgung, Verzinsung und Sicherheiten unbedingt festgelegt werden.
Für den Arbeitgeber stellt das Arbeitgeberdarlehen eine Möglichkeit dar, den Arbeitnehmer an sich zu binden: Wer (viel) Geld zurückzahlen muss, wird, so die Auffassung, mindestens solange dem Betrieb erhalten bleiben, wie das Darlehen noch nicht zurückbezahlt ist. Sollte der Arbeitnehmer vor Ablauf der vereinbarten Rückzahlungsdauer das Arbeitsverhältnis auflösen, müssen beide Parteien klären, ob der ausstehende Betrag des Arbeitgeberdarlehens sofort zurückgezahlt oder weiterhin in den vereinbarten Raten abbezahlt wird.
Die Zinserträge verbucht der Arbeitgeber als Betriebseinnahmen. Für den Arbeitnehmer wird das Arbeitgeberdarlehen nicht als steuerpflichtiger Arbeitslohn aufgefasst, solange ein effektiver Jahreszins von mindestens fünf Prozent berechnet wird.
Darlehen, die Arbeitgeber vergeben, werden häufig zur
Finanzierung von Wohneigentum genutzt.