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Krankenzusatzversicherungen für Kinder

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Daniel Mester, CHECK24-Experte für Krankenzusatz- und Pflegeversicherungen

Dieser Inhalt wird regelmäßig geprüft von:

Daniel Mester, CHECK24-Experte für Krankenzusatz- und Pflege­versicherungen

Artikel zuletzt überarbeitet am 13.12.2023

Eine Krankenzusatzversicherung für Ihr Kind ist zu empfehlen, wenn Sie den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen erweitern möchten. Damit stellen Sie sicher, dass Ihr Kind im Ernstfall bestmöglich versorgt wird.

Sie können dabei auswählen, in welchen Bereichen Sie eine Zusatzversorgung für Ihr Kind wünschen, und den Versicherungsschutz je nach Bedarf individuell zusammenstellen. Es gibt fünf wichtige Arten von Krankenzusatzversicherungen:

  • für Krankenhausaufenthalte (Krankenhauszusatzversicherung)
  • für Zahnbehandlungen (Zahnzusatzversicherung)
  • für alternativmedizinische Behandlungen (Heilpraktikerzusatzversicherung)
  • für Sehhilfen (Brillenzusatzversicherung)
  • für Kosten im Pflegefall (Private Pflegezusatzversicherung)

Krankenhauszusatzversicherung für Kinder

Muss Ihr Kind stationär behandelt werden, erhält es mit einer Krankenhauszusatzversicherung die bestmögliche Versorgung. Ihr Kind wird im 1- oder 2-Bett-Zimmer untergebracht und in Ihrem Wunsch-Krankenhaus von einem Arzt Ihrer Wahl behandelt – etwa von einem ausgewiesenen Spezialisten oder dem Chefarzt persönlich.

Manche Tarife decken auch ein „Rooming-in“ ab. Hierbei wird ein Elternteil zusammen mit dem Kind im Krankenhaus stationär aufgenommen. Sie können dann zusammen mit Ihrem Kind direkt im Krankenzimmer oder zumindest in dessen unmittelbarer Nähe übernachten.

Zahnzusatzversicherung für Kinder

Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder sollte vor allem die Kosten von kieferorthopädischen Behandlungen abdecken. Denn viele Kinder und Jugendliche haben eine Fehlstellung der Zähne, die kostspielig korrigiert werden muss. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt jedoch nur bei schweren Fehlstellungen – und dann auch meist nur die kostengünstigste Lösung. Wünschen Sie, dass bei Ihrem Kind auch eine leichte Fehlstellung der Zähne beseitigt wird oder eine moderne Behandlungsmethode zum Einsatz kommt, müssten Sie dies selbst zahlen. Haben Sie eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen, übernimmt diese bis zu 100 Prozent der zusätzlichen Kosten für den Kieferorthopäden.

Heilpraktikerzusatzversicherung für Kinder

Möchten Sie, dass Ihr Kind bei gesundheitlichen Beschwerden auch Methoden der Alternativmedizin in Anspruch nehmen kann, bietet sich eine Heilpraktikerzusatzversicherung an. Damit erhalten Sie bis zu einem festgelegten Höchstsatz Zuschüsse für die Behandlung durch einen Heilpraktiker oder Arzt für Naturheilverfahren – beispielsweise für Akupunktur, Homöopathie oder bioenergetische Verfahren.

Brillenzusatzversicherung für Kinder

Für Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren zahlt die gesetzliche Krankenversicherung einen Festbetrag für Brillengläser. Die zusätzlichen Kosten für Brillengestelle, spezielle Gläser oder Kontaktlinsen, die medizinisch nicht notwendig sind, muss man allerdings selbst tragen. Hier leistet eine Brillenzusatzversicherung Zuschüsse bis zu einem festgelegten Höchstbetrag.

Pflegezusatzversicherung für Kinder

Wenn Sie Ihre Kinder möglichst früh absichern möchten, können Sie für sie eine private Pflegeversicherung abschließen. Der Vorteil: Da das Pflegerisiko erst mit dem Alter ansteigt, sind die Beiträge für Kinder vergleichsweise günstig. Ihre Kinder können den Vertrag dann später weiterführen und profitieren von dauerhaft günstigen Monatsbeiträgen. Gleichzeitig sind die Kinder von Anfang an abgesichert, falls sie nach einer Krankheit oder einem Unfall pflegebedürftig werden sollten.

Krankenzusatzversicherungen für Kinder vergleichen

Überlegen Sie, welchen zusätzlichen Gesundheitsschutz Sie für Ihre Kinder abschließen möchten. Ob Zahn-, Krankenhaus-, Heilpraktiker-, Brillen- oder Pflegezusatzversicherung: Für jede Art der Krankenzusatzversicherung können Sie bei CHECK24 einen kostenlosen und unverbindlichen Vergleich durchführen. Mit unseren Online-Rechnern vergleichen Sie zahlreiche Tarife, um für Ihre Kinder die optimale Zusatzversicherung zu finden.

Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie insgesamt rund 200 Tarifvarianten der privaten Krankenzusatzversicherung kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 („Hinweis zu eingeschränkter Marktabdeckung”) und Abs. 2 VVG („Markt- und Informationsgrundlage”) weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Versicherern und Versicherungstarifen finden Sie hier:

Liste der teilnehmenden Versicherer – Krankenhauszusatzversicherung

Liste der teilnehmenden Versicherer – Zahnzusatzversicherung

Liste der teilnehmenden Versicherer – Heilpraktiker- und Brillenversicherung