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Betriebliche Krankenversicherung

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Betriebliche Krankenversicherung

Der Arbeitgeber kann eine ergänzende betriebliche Krankenversicherung (bKV) für seine Angestellten abschließen. Eine solche Versicherung ist allerdings bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern hierzulande kaum bekannt.

Eine bKV übernimmt als Zusatzversicherung Kosten, die über die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen hinausgehen. Das Unternehmen entscheidet dabei im Vorfeld, welche Zusatzleistungen versichert werden sollen. Die Versicherungen haben meist mehrere Leistungsbausteine im Angebot, unter denen der Arbeitgeber wählen kann.

So können etwa Leistungen für Zahnersatz, Sehhilfen und Heilpraktiker-Behandlungen oder Wahlleistungen im Krankenhaus (Einbettzimmer und Chefarztbehandlung) vereinbart werden. Manche Tarife sichern auch ein Krankentagegeld oder spezielle Vorsorgeleistungen ab.

Die Arbeitgeber möchten mit einer betrieblichen Krankenversicherung für Fachkräfte attraktiver werden und zudem die Mitarbeiterbindung an das Unternehmen stärken.

Meist für gesetzlich Versicherte gedacht

Die betriebliche Krankenversicherung ist grundsätzlich als Krankenzusatzversicherung für gesetzlich versicherte Mitarbeiter gedacht. Sie können auf diese Weise Leistungen absichern, die über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hinausgehen.

Tarife für Privatversicherte

Es gibt bei der bKV auch einige Tarife, die für Mitarbeiter mit einer privaten Krankenversicherung (PKV) abgeschlossen werden können.

Arbeitgeberfinanziert oder Mitarbeiter zahlen Beiträge selbst

Arbeiter in Produktionshalle mit iPadEine bKV kann der Arbeitgeber als arbeitgeberfinanzierte Versicherung anbieten, bei welcher das Unternehmen sämtliche Beiträge übernimmt.

Alternativ schließt die Firma mit einer Versicherung einen Gruppenvertrag ab, für den die Mitarbeiter die Beiträge komplett oder teilweise selbst zahlen. Ein solcher Gruppenvertrag ist in der Regel günstiger als ein herkömmlicher Einzelvertrag. Zudem profitieren die Arbeitnehmer hier davon, dass es weder eine Gesundheitsprüfung noch eine Wartezeit gibt. Damit können sich auch Angestellte absichern, die gesundheitliche Probleme haben und privat keine Krankenzusatzversicherungen oder nur mit Risikozuschlägen abschließen könnten.

Was passiert beim Wechsel des Arbeitgebers?

Verlässt ein Mitarbeiter das Unternehmen, weil er zu einem anderen Arbeitgeber wechselt oder sich selbstständig macht, kann er die betriebliche Krankenversicherung unter Umständen privat fortführen.

Dann müsste er die Beiträge komplett selbst zahlen, jedoch keine Gesundheitsprüfung durchlaufen. Ob dies möglich ist, hängt vom jeweiligen Tarif und der Vereinbarung zwischen Unternehmen und Versicherungsgesellschaft ab. Einheitliche gesetzliche Regelungen dafür gibt es nicht.

Private Krankenzusatzversicherungen vergleichen

Haben Sie eine betriebliche Krankenversicherung über den Arbeitgeber? Dann kann es sich lohnen, die Leistungen mit einer privaten Zusatzversicherung zu vergleichen. Mitunter sind die Erstattungen bei einer privaten Police höher, zudem drohen keine Probleme bei einem möglichen Wechsel des Arbeitgebers.

Regelungen zur steuerlichen Behandlung einer bKV

Zahlt der Arbeitgeber die Beiträge für eine betriebliche Krankenversicherung, gelten diese Beiträge als geldwerter Vorteil, der versteuert werden muss. Das Finanzamt stuft die Zuwendungen als Barlohn ein. Bis Ende 2013 galten Beiträge zur bKV noch als Sachlohn, der bis zu einer monatlichen Freigrenze von 44 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei war.

Grundsätzlich muss der Arbeitnehmer die Steuern zahlen, sie werden häufig jedoch ebenfalls vom Unternehmen übernommen. Übernimmt die Firma die Steuern, muss sie die Beiträge als zusätzlichen Nettolohn berücksichtigen und daraus einen Bruttolohn errechnen. Daraus wird dann individuell für jeden Mitarbeiter die steuerliche Belastung ermittelt.

Bei einer Pauschalversteuerung (nach § 40 Absatz 1 EStG) setzt der Arbeitgeber hingegen einen pauschalen Steuersatz an. Eine derartige pauschale Versteuerung muss vom Finanzamt der Betriebsstätte genehmigt werden und ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. So muss die Firma etwa die Beiträge jährlich zahlen und in der Regel mindestens 20 Mitarbeiter aus der Belegschaft absichern.

Zahlt der Mitarbeiter seine bKV selbst, entsteht in der Regel kein geldwerter Vorteil. Es fallen daher auch keine Steuern an.

Leistungen sind steuerfrei

Die Leistungen einer betrieblichen Krankenversicherung sind in jedem Fall steuerfrei. Es müssen keine Steuern oder Sozialabgaben auf die Erstattungen gezahlt werden.

Unser Vergleich für die private Krankenversicherung berücksichtigt rund 4.300 Tarife – der größte Online-Vergleich, bestätigt durch ÖKO-Test (Ausgabe 10/2016).

In der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichen wir rund 60 Kassen.