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Unfall mit Alkohol am Steuer: Zahlt die Kfz-Versicherung?

aktualisiert am

Unfall mit Alkohol am Steuer

Das Wichtigste in Kürze

  • Auch wenn Sie betrunken Auto fahren und einen Unfall verursachen, entschädigt Ihre Kfz-Haftpflicht den Unfallgegner.
  • Ihr Kfz-Versicherer kann sich allerdings einen Teil der Schadensumme von ihnen zurückholen.
  • Ihre Vollkaskoversicherung kann bei Fahrt unter Alkohol die Zahlung teilweise oder ganz verweigern.

Zahlt die Kfz-Haftpflicht?

Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt auch dann, wenn Sie betrunken Auto fahren und einen Unfall verursachen. Die Versicherungsgesellschaft entschädigt dann die Unfallgegner.

Durch Ihre Alkoholfahrt haben Sie allerdings grob fahrlässig gehandelt. Ihr Versicherer kann sich daher einen Teil der Schadensumme von Ihnen zurückholen (Regress). Die Summe ist auf maximal 5.000 Euro begrenzt.

Unfall unter Alkohol: Zahlt die Vollkasko?

Wurde Ihr Auto bei einer Trunkenheitsfahrt beschädigt, kann Ihre Vollkaskoversicherung die Übernahme des Schadens teilweise oder ganz verweigern.

Ob Ihre Versicherung zahlt, hängt davon ab, wie viel Alkohol Sie zum Zeitpunkt des Unfalles im Blut hatten. Wichtig ist dabei der Grad der Fahr(un)tauglichkeit des Fahrers.

Oft verfahren Kfz-Versicherer dabei wie folgt:

Unfall bis 0,3 Promille Alkohol Schaden wird voll gezahlt
Unfall mit 0,3 bis 1,1 Promille Alkohol Zahlung wird um 50 % - 100 % gekürzt
Unfall über 1,1 Promille Alkohol Schaden wird nicht gezahlt

Trunkenheitsklausel in der Kfz-Versicherung

Üblicherweise steht im Kfz-Versicherungsvertrag eine Trunkenheitsklausel. Auto fahren unter Einfluss von Alkohol und Drogen ist damit untersagt. Die Missachtung dieser Vorgabe ist eine Obliegenheitspflichtverletzung. Der Versicherer ist in diesem Fall von seiner Leistungspflicht befreit.

Welche Strafen drohen?

Wenn Sie alkoholisiert Auto fahren, riskieren Sie hohe Strafen, etwa ein Bußgeld, Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot und den Führerscheinentzug.

Promille Fahrverhalten Strafen
Ab 0,3 Promille Anzeichen von Fahruntauglichkeit oder Unfallbeteiligung
- 2 Punkte
- Mind. 1 Monat Fahrverbot
- Mind. 500 Euro Bußgeld
0,5 bis 1,09 Promille Unauffälliges Fahrverhalten
(relative Fahruntüchtigkeit)
- 2 Punkte
- Mind. 1 Monat Fahrverbot
- Mind. 500 Euro Bußgeld
0,5 bis 1,09 Promille Alkoholtypische Ausfallerscheinungen,
Gefährdung des Straßenverkehrs
- 3 Punkte
- Bußgeld
- Führerscheinentzug für mind. 6 Monate
Ab 1,1 Promille Unabhängig vom Fahrverhalten
(absolute Fahruntüchtigkeit)
- 3 Punkte
- Bußgeld
- Führerscheinentzug für mind. 9 Monate

 

Ab 1,1 Promille Bei alkoholbedingtem Unfall - 3 Punkte
- Bußgeld
- Führerscheinentzug für mind. 12 Monate oder dauerhaft
- Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren
- MPU

Fragen & Antworten (FAQ)

Was passiert bei Alkohol in der Probezeit?

Für Fahranfänger in der Probezeit gibt es ein generelles Alkoholverbot am Steuer. Zudem gilt die 0,0 Promille-Grenze generell für alle Autofahrer unter 21 Jahren. Wenn Sie dagegen verstoßen und erwischt werden, sind mindestens 250 Euro Geldstrafe und ein Punkt in Flensburg fällig. Außerdem kann sich die Probezeit verlängern, Sie müssen ein Aufbauseminar besuchen oder es wird sogar eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) gefordert.

Bin ich als Beifahrer bei einem Unfall unter Alkohol versichert?

Ja, die Kfz-Haftpflicht des Autos sichert grundsätzlich alle Mitfahrer ab. Wussten Sie jedoch, dass der Fahrer betrunken ist, haben Sie Ihre Sorgfaltspflicht als Beifahrer verletzt. In diesem Fall ersetzt die Versicherung Ihre Schäden eventuell nur teilweise oder sogar gar nicht.

Was sind die Gefahren bei Alkohol am Steuer?

Die Folge von Alkohol am Steuer sind abnehmende Reaktionsfähigkeit, längere Reaktionszeit, geringere Aufmerksamkeit, verminderte Sehleistung sowie eine abnehmende Hemmschwelle beim Fahrer.

Sascha Rhode

Autor:

Sascha Rhode

Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.

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