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Sicherheitscode & Erklärung

Zulassungsbescheinigung Teil 1

aktualisiert am 12.01.2024 15:34

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist der Nachweis, dass der Fahrer mit diesem Auto am Straßenverkehr teilnehmen darf.
  • Der Fahrzeugschein muss bei jeder Fahrt im Original mitgeführt werden.
  • Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 enthält die wichtigsten technischen Daten zum Fahrzeug, den Termin der nächsten Hauptuntersuchung sowie den Halter.

Wo ist der Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil 1?

Einen Sicherheitscode für die Zulassung oder Abmeldung des Pkw übers Internet (i-Kfz) enthalten erst nach dem 1. Januar 2018 ausgestellte Fahrzeugscheine.

Den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil 1 finden Sie auf der Rückseite im Klappfeld ganz links.

Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1

Der Code ist unter einer fälschungserschwerenden Markierung verborgen.

Ist dieses Feld freigerubbelt und der Code zu sehen, verliert das Dokument seine Gültigkeit.

Kosten für Ersatz

Sie müssen für eine Neuausstellung mit etwa 50 Euro rechnen. Der Betrag schwankt je nach Bundesland.

Erklärung: Was ist der Teil 1?

Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher Fahrzeugschein) ist die Erlaubnis, dass der Fahrer mit diesem Auto am Straßenverkehr teilnehmen darf.

Jedes zulassungspflichtige Fahrzeug braucht in Deutschland ein solches Dokument. Es wird bei Neuanschaffung, Umzug oder Halterwechsel neu ausgegeben.

Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 wird bei der Erstzulassung in Deutschland von der für den Wohnort des Fahrzeughalters zuständigen Zulassungsbehörde erstmals ausgestellt.

Geldstrafe droht

Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 muss vom Fahrer eines zulassungspflichtigen Fahrzeuges immer IM ORIGINAL mitgeführt werden.

Was steht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1?

Teil I der Zulassungsbescheinigung beinhaltet wichtige Informationen zum Fahrzeug.

  • Das sind etwa Angaben zu Reifen, Tankvolumen, Motorleistung, Maximalgewicht, Achslast und Höchstgeschwindigkeit.
  • Auch die erste fällige Hauptuntersuchung für diesen Pkw ist mit Angabe des Monates und des Jahres auf der ersten Seite unten dokumentiert.
  • War eine solche bereits fällig, wird die bestandene letzte Hauptuntersuchung mit einem Stempel vermerkt.
  • Außerdem ist der aktuelle Fahrzeughalter aufgeführt, der für die Instandhaltung und für die Pflege des Autos (siehe auch: Autoreinigung) verantwortlich ist.

Wo finde ich die Nummer von Teil 2?

Die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil 2 finden Sie ganz rechts im Feld 16.

Was steht in welchem Feld?

  • B: Datum der Erstzulassung
  • D1: Marke
  • D2: Typ, Variante, Version
  • D3: Handelsbezeichnung(en)
  • E: Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
  • F.1: Technisch zulässige Gesamtmasse in kg
  • F.2: Im Mitgliedstaat zulässige Gesamtmasse in kg
  • G: Masse des Fahrzeugs in Betrieb (Leermasse, in kg)
  • J: Fahrzeugklasse
  • K: Nummer der EG-Typgenehmigung oder der Allgemeinen Betriebserlaubnis
  • L: Zahl der Achsen
  • O.1: Technisch zulässige Anhängelast (gebremst, in kg)
  • O.2: Technisch zulässige Anhängelast (ungebremst, in kg)
  • P.1: Hubraum in cm3
  • P.2: Nennleistung in kW
  • P.3: Kraftstoffart od. Energiequelle
  • P.4: Nenndrehzahl bei min-1
  • R: Farbe des Fahrzeugs
  • S.1: Sitzplätze einschließlich Fahrer
  • S.2: Stehplätze
  • T: Höchstgeschwindigkeit in km/h
  • U.1: Standgeräusch in dB
  • U.2: Drehzahl in min-1 zu U.1
  • U.3: Fahrgeräusch in dB
  • V.7: CO2 (in g/km)
  • V.9: Schadstoffklasse für die EG-Typgenehmigung
  • 2: Hersteller/Kurzbezeichnung
  • 2.1: Hersteller-Nummer (Code zu 2)
  • 2.2: Fahrzeugtyp (Code zu D.2)
  • 3: Prüfziffer zur Fahrzeug-Identifikationsnummer
  • 4: Art des Aufbaus
  • 5: Bezeichnung der Fahrzeugklasse und des Aufbaus
  • 6: Datum zu K
  • 7.1: Technisch zugelassene Achslast/Masse je Achsgruppe (in kg für Achse 1)
  • 7.2: Technisch zugelassene Achslast/Masse je Achsgruppe (in kg für Achse 2)
  • 7.3: Technisch zugelassene Achslast/Masse je Achsgruppe (in kg für Achse 3)
  • 8.1: Zulässige Maximal-Achslast (kg) im Mitgliedstaat für Achse 1
  • 8.2: Zulässige Maximal-Achslast (kg) im Mitgliedstaat für Achse 2
  • 8.3: Zulässige Maximal-Achslast (kg) im Mitgliedstaat für Achse 3
  • 9: Zahl der Antriebsachsen
  • 10: Kraftstoffart (Code zu P.3)
  • 11: Farbnummer (Code zu R)
  • 12: Rauminhalt des Tankes bei Tankfahrzeugen in m3
  • 13: Stützlast in kg
  • 14: Bezeichnung der nationalen Emissionsklasse
  • 14.1: Emissionsklasse (Code zu V.9)
  • 15.1: Bereifung Achse 1
  • 15.2: Bereifung Achse 2
  • 15.3: Bereifung Achse 3
  • 16: Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil 2
  • 17: Merkmal zur Betriebserlaubnis
  • 18: Länge in mm
  • 19: Breite in mm
  • 20: Höhe in mm
  • 21: Sonstige Vermerke (Mietwagen, Taxi, grünes Kennzeichen)
  • 22: Bemerkungen und Ausnahmen

Teil 1 verloren: Was muss ich tun?

Wenn Sie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 verloren haben, melden Sie dies bei der für Ihren Wohnort zuständigen Zulassungsstelle.

Damit Sie sich einen Ersatz für den Fahrzeugschein ausstellen lassen können, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung, falls die HU bereits fällig war (Prüfbericht im Original)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 verloren: eidesstattliche Versicherung (kann bei der Zulassungsbehörde vor Ort abgegeben werden)
  • Fahrzeugschein gestohlen: Anzeigenaufnahme der Polizei
  • Falls nicht der eingetragene Halter auf der Zulassungsstelle erscheint: schriftliche Vollmacht mit Identitäts­nachweis der bevollmächtigten Person und des Vollmachtgebers

Kosten für Ersatz

Sie müssen für eine Neuausstellung mit etwa 50 Euro rechnen. Der Betrag schwankt je nach Bundesland.

Fragen & Antworten (FAQ)

Was ist die Zulassungsbescheinigung Teil 1?

Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) ist das amtliche Dokument in Deutschland, dass ein zulassungspflichtiges Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen darf. Es muss bei einer Fahrt immer im Original mitgeführt werden.

Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Fahrzeugschein – Was ist der Unterschied?

Beide Begriffe bezeichnen das gleiche Dokument. Bis zum 30. September 2005 hieß es offiziell „Fahrzeugschein”. Seit dem 1. Oktober 2005 lautet der offizielle Name „Zulassungsbescheinigung Teil 1”. Der Begriff Fahrzeugschein steht in Klammern jetzt klein darunter.

Was ist der Unterschied zwischen Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein?

Der Fahrzeugbrief (offiziell: Zulassungsbescheinigung Teil 2) dokumentiert die allgemeine Zulassung sowie die Eigentumsverhältnisse eines Auto. Der Fahrzeugschein, also die Zulassungsbescheinigung Teil 1, belegt die konkrete Zulassung, den nächsten TÜV-Termin sowie den Halter.

Wo finde ich in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 die Erstzulassung?

Die Erstzulassung ist in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ganz oben unter dem Buchstaben B eingetragen.

Welche Papiere muss man beim Autofahren dabei haben?

Bei jeder Fahrt muss ein Autofahrer seinen gültigen Führerschein sowie die Zulassungsbescheinigung Teil 1 für das gefahrene Auto jeweils im Original vorlegen können.

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Michael Langenwalter

Autor:

Michael Langenwalter

Kurvt seit 30 Jahren kreuz und quer durch die PS-Welt. Seit 2015 für CHECK24 unterwegs. Experte für Automodelle.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.