Merkzettel
Merkzettel
Merkzettel
Ihr Merkzettel ist leer.
Bitte melden Sie sich in Ihrem Kundenkonto an, um Ihren Merkzettel zu sehen.
Hilfe und Kontakt
Schnelle Hilfe, 24/7
Digitale Chat-Assistentin Sophie

Hallo, ich bin Sophie, Ihre digitale Chat-Assistentin. Sie können mich jederzeit erreichen.

Weiter zum Kundenservice

Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Vorläufige Deckung in der Kfz-Versicherung

Was ist die vorläufige Deckung?

Die vorläufige Deckung überbrückt den Zeitraum zwischen dem Abschluss einer Kfz-Versicherung und der Zahlung des ersten Beitrages.

Damit ist sichergestellt, dass Ihr Auto vom Tag der Anmeldung an versichert ist. Eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Voraussetzung, um ein Auto zuzulassen und damit fahren zu dürfen.

Warum brauche ich eine vorläufige Deckungszusage?

Eine vorläufige Deckungszusage brauchen Sie, falls Sie einen Autounfall haben. Dann melden Sie den Schaden einfach Ihrer Versicherung – und diese regelt alles Weitere für Sie.

Wie bekomme ich einen vorläufigen Versicherungsschutz?

Die vorläufige Deckungszusage gibt Ihnen Ihr Kfz-Versicherer nach dem Vertragsabschluss. Die sogenannte eVB-Nummer belegt dies.

Wie lange gilt die Deckung?

Wie lange eine Deckungszusage gilt, ist genau definiert und im Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) in § 49 bis § 52 geregelt.

Wann beginnt die Deckung?

Die vorläufige Deckungszusage beginnt, sobald der Kfz-Versicherer Ihnen die eVB-Nummer zusendet.

In Kraft tritt die vorläufige Deckung an dem Tag, an dem Sie das Auto zulassen – also auf sich anmelden oder ummelden.

Ist das Auto bereits auf Sie zugelassen, beginnt der vorläufige Kfz-Versicherungsschutz sofort beziehungsweise ab dem Zeitpunkt, den Sie mit der Versicherung vereinbart haben.

Wann endet die Deckung?

Die vorläufige Deckungszusage der Autoversicherung endet, wenn Sie den Versicherungsvertrag von der Gesellschaft bekommen UND den ersten Beitrag  – die Erstprämie - bezahlt haben (was passiert, wenn die Kfz-Versicherung nicht bezahlt wird, lesen sie hier).

Ab diesem Zeitpunkt gelten die normalen Versicherungsbedingungen mit vollem Versicherungsschutz.

Wo gilt die vorläufige Deckung?

Die vorläufige Deckung gilt immer bei der Kfz-Haftpflichtversicherung.

Schließen Sie zusätzlich eine Vollkasko oder Teilkasko ab, ist bei einigen Anbietern ebenfalls eine vorläufige Deckungszusage vor der Bezahlung des ersten Beitrages möglich.

Mit einer vorläufigen Deckungszusage dürfen Sie übrigens nicht nur in ganz Deutschland mit dem versicherten Auto fahren, sondern auch in der gesamten EU und in vielen weiteren Ländern.

Eventuell benötigen Sie für Auslandsfahrten eine Grüne Versicherungskarte (Grüne Karte). Diese erhalten Sie von Ihrer Versicherungsgesellschaft.

Der Versicherungsschutz gilt jedoch nicht in jedem Tarif weltweit. Ob und welche Staaten bei Ihnen eventuell vertraglich ausgeschlossen sind, erfahren Sie von Ihrem Versicherer.

Kann die Deckungszusage widerrufen werden?

Ja, die Deckungszusage wird in diesen Fällen widerrufen:

  • Sie bezahlen den Erstbeitrag nicht fristgerecht (in der Regel 14 Tage nach dem Versicherungsbeginn)
  • Sie widerrufen den Versicherungsvertrag
  • Die Kfz-Versicherung kündigt den Vertrag mit Ihnen

Kommt der Versicherungsvertrag nicht zustande, müssen Sie trotzdem für die Zeit, in der die vorläufige Deckung galt, einen Teilbeitrag bezahlen. Es wird tagesgenau abgerechnet.

Beispiel:

Beitrag im Monat Vorläufige Deckung
bis Widerruf 7 Tage
40 € ~10 €

Weitere Definitionen:

Was möchten Sie versichern?
Sascha Rhode

Autor:

Sascha Rhode

Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.

CHECK24 Bewertungen

Kfz-Versicherung
5 / 5
17.330 Bewertungen
(letzte 12 Monate)