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Hallo, ich bin Mia, Ihre digitale Kfz-Versicherungsexpertin. Sie können mich jederzeit erreichen.
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Inhalt
Ja; Eine Kfz-Versicherung können Sie widerrufen. Beachten Sie dabei die gesetzliche Widerrufsfrist.
Versicherungsnehmer können 14 Tage nach Vertragsabschluss ihre Kfz-Versicherung widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem Sie die Versicherungsunterlagen (Vertrag samt AGB beziehungsweise eVB-Nummer) erhalten.
Es reicht, wenn Sie den Widerruf innerhalb dieser Frist abschicken.
Ob das per Brief mit Unterschrift, per E-Mail oder online möglich ist, legt jeder Versicherer selbst fest.
Der Widerruf muss schriftlich an den jeweiligen Kfz-Versicherer erfolgen.
Schreiben Sie, dass Sie von Ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch machen und die abgeschlossene Versicherung innerhalb der gesetzlichen Frist widerrufen.
Haben Sie eine Einzugsermächtigung für den Versicherungsbeitrag erteilt, widerrufen Sie auch diese.
Verlangen Sie außerdem eine schriftliche Bestätigung vom Kfz-Versicherer, dass dieser Ihren Widerruf erhalten hat.
Ihre Unterschrift und das Datum des komplettieren den Widerruf an die Kfz-Versicherung.
Die exakte Adresse, an die der Widerruf gesandt werden muss, finden Sie im Anhang Ihres Kfz-Versicherungsvertrages.
Begründung
Eine Begründung für den Widerruf ist nicht erforderlich.
Ja, der Beitrag wird erst nach dem Versicherungsbeginn eingezogen.
Widerrufen Sie den Vertrag, wartet die Gesellschaft auf die Nachricht der Zulassungsstelle
Danach bekommen Sie Ihr Geld innerhalb von 2 Wochen zurück. Allerdings nur anteilig, weil das Auto ja trotz Widerruf kurze Zeit versichert war und dafür auch Beitrag fällig wurde.
Damit Sie das Fahrzeug fahren dürfen, muss es versichert sein. Sie brauchen also eine andere Versicherung.
Hier finden Sie die passende Kfz-Versicherung!
Brauche ich eine neue eVB-Nummer?
Vom neuen Kfz-Versicherer erhalten Sie eine neue eVB-Nummer als Versicherungsnachweis.
Muss ich das Auto neu zulassen?
Autor: Sascha Rhode
Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.
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