Hallo, ich bin Mia, Ihre digitale Kfz-Versicherungsexpertin. Sie können mich jederzeit erreichen.
Weitere Kontaktdaten finden Sie auf
der Kontaktseite
Inhalt
Die Grüne Karte (offiziell Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr) ist im Ausland der Versicherungsnachweis für die Kfz-Haftpflicht Ihres Fahrzeuges.
Dadurch kann ein Schaden einfacher geregelt werden. Das ist wichtig, da die Haftungs- und Versicherungsbedingungen - vor allem die gesetzlichen Mindestdeckungssummen - international sehr unterschiedlich sind.
Eine Grüne Versicherungskarte bekommen Sie von Ihrer Kfz-Versicherung – entweder per Post, per Mail oder Sie können die Karte in Ihrem Kundenkonto herunterladen und ausdrucken.
Oft wird das Dokument auch bei Vertragsabschluss mit den Vertragsunterlagen ausgegeben.
Seit 2020 ist die Versicherungskarte weiß. So können Sie das Dokument auch online erhalten und selbst ausdrucken. Die Grüne Karte in digitaler Form auf dem Smartphone wird nicht anerkannt.
Außerdem enthält die Grüne Karte die Adressen aller Regulierungsbüros, an die Sie sich bei einem Schaden im Ausland wenden können.
In jedem Mitgliedsland existiert ein Büro Grüne Karte. Es ist die Vertretung der Kfz-Versicherungsgesellschaften des jeweiligen Staates – und gibt die internationalen Versicherungsbescheinigungen an die angeschlossenen Versicherungsunternehmen aus.
Sind Sie in Deutschland in einen Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug verwickelt, wird das Deutsche Büro Grüne Karte aktiv und kümmert sich um Ihre Schadenersatzansprüche.
2 Exemplare mitnehmen
Legen Sie vor Auslandsfahrten zwei Exemplare der Grünen Karte in Ihr Auto. Bei einem Verkehrsunfall geben Sie ein Exemplar dem Unfallgegner.
Nein, in den 27 EU-Mitgliedstaaten sowie in der Schweiz, Norwegen, Liechtenstein, Andorra, Island und Kroatien brauchen Sie die Grüne Versicherungskarte nicht. Hier reicht das Kfz-Kennzeichen Ihres Autos als Nachweis für eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung aus.
Ausnahmen
Aktuell erkennen diese Staaten die Grüne Versicherungskarte an:
Albanien (Pflicht) | Andorra | Belgien | Bosnien-Herzegowina (Pflicht) |
Bulgarien | Dänemark | Deutschland | Estland |
Finnland | Frankreich | Griechenland | Großbritannien (empfohlen) |
Iran (Pflicht) | Irland | Island | Israel (Pflicht) |
Italien (empfohlen) | Kroatien | Lettland | Liechtenstein |
Litauen | Luxemburg | Malta | Marokko (Pflicht) |
Mazedonien (Pflicht) | Moldawien (Pflicht) | Montenegro | Niederlande |
Nordirland (empfohlen) | Norwegen | Österreich | Polen |
Portugal | Rumänien | Russland (Pflicht) | Schweden |
Schweiz | Serbien (Pflicht) | Slowakische Republik | Slowenien |
Spanien | Tschechische Republik | Tunesien (Pflicht) | Türkei (Pflicht) |
Ukraine (Pflicht) | Ungarn | Weißrussland (Pflicht) | Zypern |
Ausgeschlossene Länder
Einige Kfz-Versicherer schließen den Versicherungsschutz für bestimmte Staaten aus. Die Abkürzungen dieser Staaten sind dann auf Ihrer Grünen Karte mit einem X markiert.
Sonderfall Kosovo
Für den Kosovo müssen Sie an der Grenze eine Grenzversicherung abschließen.
Autor: Sascha Rhode
Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.
CHECK24 Bewertungen