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Kfz-Versicherung nicht bezahlt: Was passiert?

Die Beitragssumme für die Kfz-Versicherung muss spätestens 14 Tage nach dem Erhalt des Versicherungsscheines bezahlt werden (§ 33 Absatz 1 Versicherungsvertragsgesetz VVG).

Bei einer Folgeprämie – also in den kommenden Jahren nach dem Vertragsabschluss – bekommen Sie eine Beitragsrechnung, die Sie innerhalb dieser 14 Tage begleichen müssen.

Nicht bezahlt: Was sind die Folgen?

Wenn Sie die Kfz-Versicherung nicht rechtzeitig bezahlen, kommt Folgendes auf Sie zu:

Schritt 1: Mahnung
Sie erhalten eine Mahnung von Ihrer Kfz-Versicherung. Den fälligen Betrag können Sie nun noch innerhalb von 14 Tagen bezahlen. Zusätzlich zum offenen Beitrag kommt meist noch eine Mahngebühr hinzu.

Kann die Versicherung keinen Zahlungseingang feststellen, wird oft noch eine zweite, letzte Mahnung verschickt.

Der Versicherungsschutz wird gleichzeitig auf das gesetzliche Minimum reduziert. Auch hier haben Sie wieder 14 Tage Zeit zur Bezahlung.

Schritt 2: Kündigung des Vertrages
Sind die Mahnungen erfolglos, kündigt die Autoversicherung Ihnen den Vertrag. Es besteht dann kein Versicherungsschutz mehr für Ihr Auto.

Bei einem Schaden ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet (§ 37 Absatz 1 VVG).

Schritt 3: Stilllegung des Autos
Die Versicherung informiert das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).

Die Kfz-Zulassungsstelle beziehungsweise das Ordnungsamt an Ihrem Wohnsitz wird daraufhin aktiv – Ihr Auto wird zwangsweise stillgelegt.

Dazu werden Sie kontaktiert, die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) wird eingezogen und die Kennzeichen werden entstempelt (TÜV-Plakette wird entfernt).

Sie dürfen dann mit dem Auto nicht mehr fahren und es auch nicht öffentlich parken/abstellen.

Das Stilllegen des Autos von Amts wegen müssen Sie als Halter bezahlen. Die Kosten hierfür betragen bis zu 290 Euro.

Überweisungsfehler

Fehler des Versicherten - etwa ein Zahlendreher bei der Überweisung des Kfz-Versicherungsbeitrages - tolerieren die Kfz-Versicherer nicht. Sie als Kunde müssen besondere Sorgfalt walten lassen.

1 Frage – 1 Antwort

  1. Kann ich die Kfz-Versicherung rückwirkend abschließen und bezahlen?
    Nein, das geht nicht. Die Kfz-Versicherung bezahlen Sie im Voraus. Der Beitrag wird fällig, sobald der Versicherungsschutz beginnt. Allerdings kann es einige Wochen dauern, bis das Geld von Ihrem Konto abgebucht wird.
    Sie müssen den gesamten Betrag aber nicht auf einmal mit einer jährlichen Zahlung der Kfz-Versicherung begleichen, sondern können vereinbaren, in Raten monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich zu bezahlen.
Sascha Rhode

Autor: Sascha Rhode

Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.

Hinweis: CHECK24 übernimmt keine Garantie für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen. Die Inhalte unserer Artikel sind sorgfältig und nach bestem Wissen ausgesucht und zusammengestellt. Sie dienen als Inspiration für unsere Leser, stellen Empfehlungen der Redaktion und in keinem Fall eine Rechtsberatung dar.