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Autor: Michael Langenwalter | aktualisiert am
Das Wichtigste in Kürze
In der Regel ist der Halter eines Autos auch der Versicherungsnehmer, der die Kfz-Versicherung abschließt. Eine solche Konstellation ist jedoch keine Pflicht in der Autoversicherung.
Sind Versicherungsnehmer und Halter nicht identisch, spricht man von einer abweichenden Halterschaft.
Info:
Nicht alle Kfz-Versicherer akzeptieren einen abweichenden Halter – insbesondere, wenn die Wohnorte unterschiedlich sind. Bei CHECK24 finden Sie Tarife von Kfz-Versicherern, die eine abweichende Halterschaft erlauben.
Eine abweichende Halterschaft tritt häufig auf, wenn Eltern als Versicherungsnehmer für die Autos ihrer Kinder auftreten, um ihnen eine bessere Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) zu ermöglichen.
Autor:
Michael Langenwalter
Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung.
Halter & Versicherungsnehmer unterschiedlich
In der Kfz-Versicherung muss der Halter eines Autos nicht auch gleichzeitig der Versicherungsnehmer sein.
Halter & Versicherungsnehmer unterschiedlichZweitwagen günstig wie Erstwagen versichern
Jedes Auto eines Versicherungsnehmer, das nicht als Erstwagen eingestuft ist, gilt als Zweitwagen. Das können auch mehrere Pkw sein.
Zweitwagen günstig wie Erstwagen versichernBeifahrer in der Kfz-Versicherung
Der Beifahrer ist bei einem Unfall durch die Kfz-Haftpflicht des betreffenden Autos abgesichert.
Beifahrer in der Kfz-VersicherungCHECK24 Bewertungen