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Sind Versicherungsnehmer und Halter eines Fahrzeuges nicht identisch, wird dies als abweichende Halterschaft bezeichnet. Einige Kfz-Versicherungsgesellschaften verlangen deshalb einen höheren Beitrag, bei anderen ist bei einem solchen Szenario gar kein Versicherungsabschluss möglich.
Der Halter des Fahrzeugs ist im Normalfall derjenige, der das Verfügungsrecht über das Fahrzeug hat. Diese natürliche oder juristische Person (Firma) ist dann auch in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) eingetragen.
Am häufigsten tritt eine abweichende Halterschaft auf, wenn Eltern als Versicherungsnehmer für die Autos ihrer Kinder auftreten, um ihnen eine bessere Schadensfreiheitsklasse (SF-Klasse) zu ermöglichen.
Weitere Definitionen:
Autor: Michael Langenwalter
Motorjournalist mit den Stationen AC Verlag, Autogazette und BILD. Seit 2015 unser Experte für alle Pkw und die Kfz-Versicherung. Kontakt: michael.langenwalter@check24.de
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