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Beifahrer in der Kfz-Versicherung: Alles Wichtige

Autor: Sascha Rhode | aktualisiert am

Beifahrer in der Kfz-Versicherung

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einem Unfall ist der Beifahrer in der Kfz-Versicherung durch die Kfz-Haftpflicht abgesichert.
  • Diese zahlt auch bei einem Schaden an einem anderen Fahrzeug, den der Beifahrer etwa bei Öffnen der Autotür verursacht.
  • Beschädigt der Beifahrer jenes Auto, in dem er gerade unterwegs ist, übernimmt dies nur die Vollkasko.

Was ist ein Beifahrer in der Kfz-Versicherung?

Der Beifahrer eines Autos gehört zu den Insassen. Bei einem Unfall oder Schaden sind Beifahrer über die Kfz-Haftpflicht geschützt.

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Welche Leistungen gibt es?

  • Beifahrer wird verletzt:
    Die Kfz-Haftpflicht des verursachenden Fahrzeugs greift – sei es das eigene oder das eines Unfallgegners.
  • Beifahrer verursacht Schaden an fremdem Eigentum:
    Die Kfz-Haftpflicht des eigenen Autos greift (§ 7 Straßenverkehrsgesetz).
  • Beifahrer verursacht Schaden am eigenen Auto:
    Dies ist nur von einer Vollkaskoversicherung abgedeckt.

Welche Schäden sind versichert?

Der Versicherungsschutz für Beifahrer durch die Kfz-Versicherung umfasst:

  • Körperliche Schäden
  • Sachschäden (am Körper getragene Gegenstände, keine Gepäckstücke)
  • Bei Schäden durch höhere Gewalt (etwa durch einen Blitzschlag) ist die Versicherung haftungsbefreit.  

Info: Insassenunfallversicherung

Eine Insassenunfallversicherung umfasst auch Verletzungen des Beifahrers.

Sascha Rhode

Autor:

Sascha Rhode

Seit 2012 unser Experte für die Kfz-Versicherung.

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