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Rechtsgrundlage, Kosten & Gründe

Zwangsstilllegung eines Kfz

aktualisiert am 15.05.2024 11:35

Zwangsstilllegung: Was ist die Rechtsgrundlage?

Relevant sind §25 Abs. 1 der Fahrzeug Zulassungsverordnung (FZV) und §14 Kraftfahrsteuergesetzt (KraftStG). Hier sind die Rechtsgrundlagen für eine Zwangsstilllegung eines Fahrzeuges definiert.

In der Fahrzeug Zulassungsverordnung ist die sogenannte Außerbetriebsetzung wie folgt beschrieben:

(1) Liegen die Voraussetzungen für die Außerbetriebsetzung nach maschineller Prüfung durch das Portal vor, ist das Fahrzeug mittels einer automatisierten Entscheidung nach § 19 Absatz 1 Satz 2 außer Betrieb zu setzen. Abweichend von § 23 Absatz 1 Satz 2 erfolgt die Bekanntgabe der automatisierten Entscheidung, sofern diese nicht von der antragstellenden Person aus dem Portal abgerufen wird, durch
1. Versendung einer De-Mail-Nachricht im Sinne des § 3a Absatz 3 Nummer 3 Buchstabe b des Verwaltungsverfahrensgesetzes, wenn der Halter in seinem elektronischen Antrag ein auf seinen Namen eingerichtetes De-Mail-Konto benennt,
2. durch Übersendung des Ausdrucks des elektronischen Dokuments
und ist die Außerbetriebsetzung abweichend von § 23 Absatz 2 Halbsatz 2 am Tag der Absendung des Ausdrucks wirksam. Sofern die maschinelle Prüfung der Voraussetzungen für die Außerbetriebsetzung nicht erfolgen kann, hat die Entscheidung nach § 19 Absatz 1 Satz 4 zu erfolgen und ist im Fall einer antragsgemäßen Entscheidung die Außerbetriebsetzung abweichend von § 23 Absatz 2 am Tag der Absendung des schriftlichen Bescheides wirksam.
(2) Der Vermerk über die Außerbetriebsetzung in der Zulassungsbescheinigung Teil I und die Aushändigung der entstempelten Kennzeichenschilder nach § 16 Absatz 1 Satz 4 werden durch die Erhebung, Speicherung und Verwendung der freigelegten Sicherheitscodes nach § 21 Absatz 1 Nummer 1 und 2 zur Prüfung des Antrags auf Außerbetriebsetzung ersetzt.
(3) Die zuständige Zulassungsbehörde hat den bisherigen Halter auf das Datum der Wirksamkeit der Außerbetriebsetzung schriftlich hinzuweisen.


Im Kraftfahrsteuergesetz heißt es zur Zwangsstilllegung eines Kfz:

(1) Ist die Steuer nicht entrichtet worden, hat die Zulassungsbehörde auf Antrag der für die Ausübung der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständigen Behörde die Zulassungsbescheinigung Teil I einzuziehen, etwa ausgestellte Anhängerverzeichnisse zu berichtigen und das amtliche Kennzeichen zu entstempeln (Außerbetriebsetzung von Amts wegen). Sie trifft die hierzu erforderlichen Anordnungen durch schriftlichen Verwaltungsakt.
(2) Die Durchführung der Außerbetriebsetzung von Amts wegen richtet sich nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz. Für Streitigkeiten über Außerbetriebsetzungen von Amts wegen ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.

Warum wird ein Auto zwangsweise stillgelegt?

Ein Auto wird durch die Polizei zwangsweise stillgelegt, wenn die Grundvoraussetzungen für einen sicheren Betrieb nicht mehr gewährleistet sind.

Wann findet eine Zwangsstilllegung statt?

Das sind die Gründe für eine Zwangsstilllegung eines Autos:

Kein Kfz-Versicherungsschutz vorhanden Beitragsrechnung der Kfz-Versicherung nicht gezahlt
Auto ist nicht verkehrssicher Abgelaufene Hauptuntersuchung (HU)
Auto wurde nicht auf den neuen Halter umgeschrieben  

Was kostet eine Zwangsstilllegung?

Bis zu 300 Euro betragen die Kosten für eine behördliche Zwangsstilllegung eines Fahrzeuges.

Fragen & Antworten (FAQ)

Was passiert bei einer Zwangsstilllegung?

Eine Zwangsstilllegung erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Der Halter wird über die drohende Zwangsstilllegung informiert.
  2. Er erhält Zeit, Mängel zu beheben oder ausstehende Zahlungen zu leisten.
  3. Geschieht dies nicht, erhält der Halter eine sogenannte Ordnungsverfügung. Damit wird ihm verboten, das Fahrzeug weiter zu fahren.
  4. Das Fahrzeug wird bei der Polizei zur Fahndung ausgeschrieben. Die Stadt oder Gemeinde darf das betroffene Fahrzeug entsiegeln und damit mit sofortiger Wirkung stilllegen. Die Plaketten (siehe auch TÜV-Plakette) auf den Kfz-Kennzeichen werden abgekratzt. Außerdem wird der Fahrzeugschein eingezogen.

Zwangsstilllegung: Was tun?

Um Ihr Auto nach der Zwangsstilllegung wieder fahren zu dürfen, müssen Sie den Grund für die Zwangsstilllegung beseitigen.

Ist das geschehen, können Sie Ihr Fahrzeug bei der zuständigen Zulassungsstelle wieder zulassen (anmelden).

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Sascha Rhode

Autor:

Sascha Rhode

Schreibt, seit er lesen kann. Seit 2012 ist er für CHECK24 auf Mission Kfz unterwegs. Privat steht er auf altes Eisen – auf vier wie zwei Rädern.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.