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Gründe, Kosten, Rechtsgrundlage

Zwangsstilllegung des Autos

aktualisiert am 11.08.2022 10:25

Wann wird ein Auto zwangsweise stillgelegt?

Im Gegensatz zu einer normalen Stilllegung des Autos durch den Halter können auch Behörden ein Auto stilllegen, wenn die Grundvoraussetzungen für einen sicheren Betrieb nicht mehr gewährleistet sind. Das kann sein:

  • Kein Kfz-Versicherungsschutz vorhanden / Beitrag nicht gezahlt
  • Auto ist nicht verkehrssicher
  • Abgelaufene Hauptuntersuchung
  • Auto wurde nicht auf den neuen Halter umgeschrieben

Was passiert bei einer Zwangsstilllegung?

Eine Zwangsstilllegung erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Der Halter wird über die drohende Zwangsstilllegung informiert.
  2. Er erhält Zeit, Mängel zu beheben oder ausstehende Zahlungen zu leisten.
  3. Geschieht dies nicht, erhält der Halter eine sogenannte Ordnungsverfügung. Damit wird ihm verboten, das Fahrzeug weiter zu fahren.
  4. Das Fahrzeug wird bei der Polizei zur Fahndung ausgeschrieben. Die Stadt oder Gemeinde darf das betroffene Fahrzeug entsiegeln und damit mit sofortiger Wirkung stilllegen. Die Plaketten auf den Kennzeichen werden abgekratzt. Außerdem wird der Fahrzeugschein eingezogen.

Was ist die Rechtsgrundlage für eine Zwangsstilllegung?

Relevant sind §25 Abs. 1 der Fahrzeug Zulassungsverordnung (FZV) und §14 Kraftfahrsteuergesetzt (KraftStG).

Was kostet eine Zwangsstilllegung?

Bis zu 300 Euro betragen die Kosten für eine behördliche Zwangsstilllegung eines Fahrzeuges.

Zwangsstilllegung: Was tun?

Um Ihr Auto nach der Zwangsstilllegung wieder fahren zu dürfen, müssen Sie den Grund für die Zwangsstillegung beseitigen.

Ist das geschehen, können Sie Ihr Fahrzeug bei der zuständigen Zulassungsstelle wieder zulassen (anmelden).

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Sascha Rhode

Autor: Sascha Rhode

Schreibt, seit er lesen kann. Seit 2012 ist er für CHECK24 auf Mission Kfz unterwegs. Privat steht er auf altes Eisen – auf vier wie zwei Rädern.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.