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Wertsachen

Wertsachen und Bargeld gehören zum Hausrat und sind daher über die Hausratversicherung versichert. Allerdings gelten für Wertgegenstände besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen. Folgende Gegenstände gelten als Wertsachen:

  • Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge
  • Urkunden (auch Sparbücher und sonstige Wertpapiere)
  • Schmuck Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Gegenstände aus Gold, Silber und Platin
  • Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins
  • Kunstgegenstände (zum Beispiel Gemälde, Collagen, Zeichnungen und Plastiken)
  • Antiquitäten: Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Möbelstücke sind ausgenommen)

Bei Wertsachen wird die maximale Entschädigungsgrenze beim Vertragsabschluss generell auf einen bestimmten Prozentsatz begrenzt. So kann beispielsweise die Entschädigung für Wertsachen je Versicherungsfall auf 20 Prozent der Versicherungssumme begrenzt werden. Diese Entschädigungsleistung wird jedoch nur erbracht, wenn die Wertsachen innerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutzschrankes aufbewahrt wurden. Die Kriterien des Safes sind den Versicherungsbedingungen zu entnehmen.

Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Schadensfalls außerhalb des Wertschutzschrankes befunden haben, gelten in der Regel andere Entschädigungsgrenzen. In einem solchen Fall gibt es zudem für

  • Bargeld und Geldkarten,
  • Urkunden und Wertpapiere,
  • Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen, Gold- und Platinsachen

unterschiedliche Prozentsätze der Entschädigung. Das bedeutet: Die Höhe der Entschädigung hängt in diesem Fall von der Art des Wertgegenstandes ab.

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