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mehr erfahrenIm Versicherungsfall sind auch Wertsachen über die Hausratversicherung mitversichert. Wissen müssen Versicherungsnehmer jedoch erst einmal, welche Gegenstände und Sachen in den Bereich der Wertsachen gehören. Neben Bargeld, Sparbüchern und Wertpapieren werden auch Edelmetalle wie Gold oder Platin, Edelsteine, Perlen, Briefmarken und andere Dinge in die Kategorie Wertsachen eingeordnet. Handgeknüpfte Teppiche, Kunstgegenstände und Münzen gelten ebenfalls als Wertsachen.
Anders als viele Versicherte vermuten, sind auch Antiquitäten (Mindestalter 100 Jahre) als Wertgegenstände mitversichert. Antike Möbelstücke werten Versicherer jedoch als normale Einrichtungsgegenstände. Wertsachen sind bei normalen Hausratversicherungen mit einer Entschädigungsgrenze von 20 % der Versicherungssumme bzw. mit Summen bis 20.000 Euro versichert – vorausgesetzt, sie werden in abgeschlossenen Stahlschränken aufbewahrt. Höhere Entschädigungssummen sind gegen Mehrbeitrag möglich.
Für Wertsachen wie Bargeld, Anlageprodukte und andere Dinge können zum Teil deutlich niedrigere Grenzwerte festgelegt sein. Bei Bargeldverlust sind Haftungs-Obergrenzen von etwa 1.000 Euro üblich. Versicherte sollten den Wert kostbarer Gegenstände möglichst genau kennen, um im Versicherungsfall entsprechende Ersatzansprüche geltend machen zu können.
Tipp zu Wertsachen im Hausratversicherung-Vergleich:
Je genauer Versicherte den Wert ihrer Wertsachen bei der Hausratversicherung nachweisen können, desto zügiger kann der Versicherungsfall abgewickelt werden. Rechnungen und Belege machen die Bearbeitung leichter!