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Der Begriff Hausrat wird von den Hausratversicherungen durch eine direkte Beschreibung sowie Spezifikationen und Ausschlüsse definiert.
Zum Hausrat zählen Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände, die in der Wohnung oder einer dazugehörigen Räumlichkeit (zum Beispiel Privatkeller, Garage oder Wintergarten) aufbewahrt werden. Auch eingebaute Gegenstände wie Einbauküchen zählen dazu.
Was zum Hausrat zählt ist in A 8 der Allgemeinen Hausrat Versicherungsbedingungen (VHB 2022) festgelegt.
Die folgende Tabelle beinhaltet einige Beispiele für Gegenstände, die durch die Hausratversicherung versichert sind.
Einrichtung | Möbel, Teppiche, Lampen, Gardinen |
Gebrauch | Haushaltsgeräte, Wäsche, Kleidung, Bücher, CDs, Schallplatten, Musikinstrumente, TV-Gerät, Spielsachen |
Verbrauch | Nahrungs-/Genussmittel, Getränke, Vorräte |
Wertsachen | Bargeld, Schmuck, Pelze, Edelsteine, Wertpapiere, Urkunden, Briefmarken, Münzen, handgeknüpfte Teppiche, Bilder, Antiquitäten |
Für Wertsachen gelten besondere Entschädigungsgrenzen. Diese variieren je nach Versicherungsgesellschaft, sodass ein Hausratversicherung-Vergleich hierbei eine große Hilfe darstellt.
Auch Haustiere, fremdes Eigentum im Wohnraum des Versicherten, Sportgeräte, Modellfahrzeige sowie privat genutzte Markisen und Antennenanlagen können – je nach Tarif – als Hausrat mitversichert sein.
Es gibt natürlich auch Gegenstände, die von den Versicherungen nicht als Hausrat bezeichnet werden. Dazu gehören laut A 9 VHB 2022
Software und elektronisch gespeicherte Daten werden zudem ebenfalls nicht standardmäßig zum Versicherungsumfang gezählt, können aber durch Sondervereinbarungen eingeschlossen werden.
Mit einem Hausratversicherung-Vergleich finden Sie leistungsstarke Policen, mit denen sich viele zusätzliche Gegenstände dem versicherten Hausrat zuordnen lassen. Nutzen Sie diese Möglichkeit und machen Sie den Vergleich!