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Ja, der Schutz der Hausratversicherung gilt auch im Urlaub - im Rahmen der sogenannten Außenversicherung. Versicherte Gegenstände sind über die Hausratversicherung prinzipiell weltweit versichert, wenn sie vorübergehend außerhalb eines Versicherungsortes (zum Beispiel in Ihrer Wohnung), aber innerhalb eines Gebäudes aufbewahrt werden. Diese Form des Versicherungsschutzes ist jedoch in der Regel zeitlich beschränkt, zum Beispiel auf drei Monate. Bezüglich des Hausratschutzes im Urlaub möchten wir Sie auf Folgendes hinweisen:
Einbruchdiebstahl: Bei einem Einbruchdiebstahl im Hotel gelten im Grunde die gleichen Pflichten und Versicherungsbedingungen, wie wenn ein Schaden bei Ihnen zu Hause entsteht. Das bedeutet zum Beispiel, dass das Hotelzimmer abgeschlossen und Wertsachen vertragsgemäß aufbewahrt worden sein müssen.
Raub: Bei Raub greift der Versicherungsschutz, wenn einer versicherten Person unter Androhung einer Gewalttat eine Sache entwendet wird. Dies gilt ebenfalls generell und nicht nur für einen Raubüberfall im Urlaub. Sollten Sie im Urlaub ausgeraubt werden, erstatten Sie umgehend Anzeige bei der Polizei. Die Anzeige dokumentiert, dass Ihr Verlust/Schaden auf einen Raubüberfall zurückzuführen ist.
Wertsachen: Für Wertgegenstände gelten bestimmte Entschädigungsgrenzen. Diese finden Sie in den Versicherungsbedingungen.