Anrecht für alle, aber keine Gebührenfreiheit Was das Girokonto für jedermann wirklich bringt
| lsc

Das Girokonto für jedermann kommt: Am 19. Juni tritt das neue Zahlungskontengesetz in Kraft. Es bringt den Rechtsanspruch auf ein Basiskonto mit sich.
Für das Ende der Debatte hat eine EU-Richtlinie gesorgt. Sie ist bis spätestens 18. September 2016 von jedem Mitgliedsstaat in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland tritt das entsprechende Zahlungskontengesetz schon diesen Sonntag in Kraft. Doch wird es wirklich für mehr soziale Gerechtigkeit sorgen oder können Banken weiterhin nicht-rentable Kunden ablehnen?
Wo ein Girokonto, da auch Kosten
Antje Tillmann zufolge, der finanzpolitischen Sprecherin der Unions-Bundestagsfraktion, hat die „Rosinenpickerei, die einige Banken in der Vergangenheit betrieben haben, indem sie unliebsame Kunden abgelehnt haben“ nun ein Ende. Verbraucherschützer und Vertreter der Linksfraktion sehen das hingegen etwas kritischer. Der Grund hierfür: Das Gesetz erlaubt Banken, „angemessene“ Entgelte für das Basiskonto zu erheben. Zu hohe Gebühren könnten bonitätsschwache Menschen aber an der Kontoeröffnung hindern, so die Befürchtung.Wäre das der Fall, würden genau jene Menschen nicht vom Girokonto für jedermann profitieren, denen es eigentlich am meisten nützen sollte. Das wäre paradox, denn das Gesetz verpflichtet deutschen Banken dazu, allen, die sich legal in Deutschland aufhalten, ein Guthabenkonto einzurichten. Dazu zählen auch Obdachlose, Hartz-IV-Empfänger und Einkommensschwache. Es bleibt die Frage: Wieso hat der Gesetzgeber das Erheben von Gebühren nicht verboten?
Ein Girokonto ist kein kostenloses Produkt. Den Kreditinstituten fallen für die Eröffnung und Führung Kosten an, die der Kunde – auch bei „normalen“ Girokonten – zu einem großen Teil selbst trägt. Banken sind Unternehmen, die vorrangig daran interessiert sind, Profit zu machen. Damit ihnen das gelingt, brauchen sie Kunden, die ihnen Erträge einbringen. Das Zahlungskontengesetz zwingt sie, künftig auch Personen zu akzeptieren, die ihren Profit nicht steigern werden. Es zwingt sie aber nicht, ihre Dienstleistungen und Produkte kostenlos zur Verfügung zu stellen. In gewisser Weise wurde hier also ein Kompromiss geschlossen.
Kontoeröffnung abgelehnt? Jetzt kommt die Bafin
Dennoch gilt: Weigern sich Kreditinstitute künftig, ein Basiskonto auszustellen, wird das Gesetz auf der Seite des Verbrauchers stehen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) kann Banken die Anweisung erteilen, Betroffene als Kunden anzunehmen. „Mit der BaFin bekommen Verbraucher schlagkräftige Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche“, freut sich Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands.Problematisch wird die Kontoeröffnung indes auch nach Inkrafttreten des Gesetzes für Flüchtlinge bleiben. Denn sobald sie keine gültigen Ausweisdokumente besitzen, müssen Banken sie als Kunden ablehnen. Das Geldwäschegesetz schreibt nämlich vor, dass Finanzprodukte erst vergeben werden dürfen, nachdem sich der Antragssteller legitimiert hat. Bundesfinanzminister Wolfang Schäuble (CDU) ist dieses Problem bewusst. Er will es mit einer Lockerung des Geldwäschegesetzes lösen.
- Rechtsanspruch auf ein Basiskonto
- Bafin-Unterstützung bei Ablehnung durch Bank
- Guthabenkonto garantiert Teilnahme am wirtschaftlichen Leben
- Basiskonto für alle, die legal in Deutschland sind
- Banken dürfen Gebühren erheben, die sozial Schwache an der Kontoeröffnung hindern könnten
- Ablehnungen von Kunden sind für Banken zwar schwerer, aber immer noch möglich.
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