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Urteil: Mindestgebühren für Kontoüberziehung sind rechtswidrig
| lsc
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass Banken für geduldete Kontoüberziehungen keine Gebühren verlangen dürfen. Das berichteten mehrere Medien am Montag. Mit ihrem Urteil haben die Richter einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Deutsche Bank stattgegeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Deutsche Bank darf keinen Mindestbetrag von 6,90 Euro mehr für geduldete Kontoüberziehungen verlangen.
Die Deutsche Bank erhebt bei geduldeten Kontoüberziehungen laut ihren Geschäftsbedingungen einen Mindestbetrag von 6,90 Euro pro Quartal. Diese Pauschale müssen Kunden demnach immer dann bezahlen, wenn sie trotz eines ausgeschöpften Dispokredits weiter Geld vom Girokonto abheben. Es sei denn, die anfallenden Überziehungszinsen übersteigen diesen Betrag – dann entfällt die Pauschale. Sobald das Konto allerdings auch nur kurzzeitig selbst um wenige Cent über das Dispolimit hinaus überzogen wird, verlangt die Bank den Mindestbetrag.
Das werteten die Richter als inakzeptable Benachteiligung des Verbrauchers. Sie bezeichneten die Pauschale in ihrer Urteilsbegründung als sittenwidrig. Bei Überziehungen von geringen Summen resultiere daraus eine außergewöhnlich hohe Belastung des Kunden. Die Höhe der Pauschale lässt sich nach Auffassung der Richter unter keinen Umständen rechtfertigen. Diese Ansicht teilt Frank-Christian Pauli, Finanzexperte beim vzbv. Er ist ebenfalls der Meinung, dass Kunden der Deutschen Bank, die ihr Konto nur um ein paar Euro oder für kurze Zeit überziehen, durch die Pauschale unverhältnismäßig belastet würden. Umgerechnet führe dies in extremen Fällen zu Zinssätzen von weit über 1.000 Prozent, so der Verbraucherschützer.
Die Deutsche Bank argumentierte, dass die Pauschale erhoben würde, um damit höhere Verwaltungskosten etwa für eine Bonitätsprüfung auszugleichen. Das Gericht hingegen entschied, dass es sich dabei um Leistungen handele, welche die Banken im eigenen Interesse erbringen würden. Daher dürften sie diese Kosten auch nicht auf ihre Kunden abwälzen. Die Höhe der Entgelte für Überziehungskredite dürfe grundsätzlich nur von deren Laufzeit abhängen, urteilte das Gericht.