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Ab Juli gelten höhere Freigrenzen bei Pfändungsschutzkonten
| bme
Schuldner, die ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt haben, haben ab 1. Juli dieses Jahres monatlich mehr Geld zur Verfügung: Die Freigrenzen auf dem sogenannten P-Konto werden um rund 2,7 Prozent steigen. Das teilte der Bundesverband der Banken am Dienstag mit. Der Grundfreibetrag erhöht sich damit von 1045,08 Euro auf insgesamt 1073,88 Euro.
Ab 1. Juli gelten höhere Freigrenzen für Pfändungsschutzkonten.
Der Grundfreibetrag bezieht sich auf das Guthaben auf dem Pfändungsschutzkonto. Dabei ist es egal, ob das Guthaben aus Einkünften, Rente, Mieteinkommen oder Ebay-Verkäufen herrührt. Wer eine Familie zu versorgen hat, kann mit einer höheren Freigrenze rechnen. Je nachdem, wie viele Personen versorgt werden müssen, erhöht sich der Freibetrag monatlich um 404,16 Euro für die erste sowie um weitere 225,17 Euro für die zweite bis fünfte Person. Der Inhaber des P-Kontos muss über die Anzahl der in seinem Haushalt lebenden Personen eine Bescheinigung bei seinem Geldinstitut vorlegen. Hierfür können sich Verbraucher an ihren Arbeitgeber, den Sozialleistungsträger, einen Anwalt oder Schuldnerberatungsstellen wenden.
Darüber hinaus können auch Zahlungseingänge wie etwa das Kindergeld oder auch Leistungen zum Ausgleich von Gesundheitsschäden sowie bestimmte Sozialleistungen vor einer Pfändung geschützt werden. Zu Sozialleistungen zählen beispielsweise die Kosten für eine Schulerstausstattung oder Unterstützungen für Klassenfahrten.
Die Anhebung der neuen Freibeträge muss vom Kontoinhaber nicht beantragt werden, sondern wird ab 1. Juli nach Angaben des Bundesverbandes der Banken automatisch umgesetzt. Einzige Ausnahme sind Fälle, bei denen der nicht pfändbare Betrag von einem Gericht individuell festgelegt wurde. Dann muss der Kontoinhaber beim Vollstreckungsgericht oder dem Gläubiger beantragen, dass die Freigrenze angehoben wird. Einkommen sind bis zu einem Betrag von 1079,99 Euro gänzlich vor Pfändungen geschützt.
Jedes Girokonto kann vom Kontoinhaber in ein sogenanntes P-Konto umgewandelt werden, der Schuldner hat hierauf einen Anspruch bei seiner Bank. Das Pfändungsschutzkonto bietet für Verbraucher einen unbürokratischen Schutz und gewährleistet, dass Schuldner den normalen Zahlungsverkehr aufrechterhalten können und über eine Grundsicherung verfügen. Auf einem herkömmlichen Girokonto ist der Geldeingang hingegen nicht vor einer Pfändung geschützt.