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Elektronisches Lastschriftverfahren steht vor dem Aus

München, 13.09.2011 | 12:58 | sbi

Die Zahlung mit EC-Karte und Unterschrift könnte laut einem Bericht der Zeitung Handelsblatt bald der Vergangenheit angehören. Verbraucherschützer und EU-Behörden üben scharfe Kritik am elektronischen Lastschriftverfahren (ELV) mit Unterschrift. Schwarze Listen von Händlern, auf denen frühere Zahlungsausfälle gespeichert wurden, brachten den Stein ins Rollen.

Elektronisches Lastschriftverfahren vor dem Aus: Zahlen mit EC-Karte und Unterschrift in der Kritik.
Elektronisches Lastschriftverfahren vor dem Aus: Zahlen mit EC-Karte und Unterschrift in der Kritik.
„Es ist nicht sicher, ob es das Verfahren in fünf Jahren noch gibt“, sagt Horst Rüter, Leiter des Forschungsbereichs Zahlungssysteme beim Euro-Handelsinstitut (EHI) in Köln. Das Kompetenzwirrwarr von Verbraucherverbänden, Landesdatenschützern und EU-Harmonisierung könnte dem Zahlungssystem zum Verhängnis werden.

Eine Einigung der Länder ist derzeit nicht in Sicht. Bislang konnten sich ausschließlich die Datenschutzbeauftragten von Nordrhein-Westfalen, Bayern und Hessen - die Standorte der größten Zahlungsabwickler Easycash, Intercard und Telecash - auf einen Kompromiss zur Rettung des ELV einigen. Demnach dürfen künftig ausschließlich negative Daten wie Zahlungsausfälle von Händlern und Abrechnungs-Providern gespeichert werden. Ob sich auch die anderen Länder diesem Lösungsvorschlag anschließen, ist bislang nicht bekannt. „Im bundesweiten Abstimmungsgremium der Datenschutzaufsichtsbehörden ließ sich dazu keine Einigung erzielen“, sagt Hessens zuständige Referatsleiterin Renate Hillenbrand-Beck.

Parallel zu dieser Debatte bemühen sich Europäische Zentralbank und EU-Kommission bis Ende 2013 um eine Vereinheitlichung des Lastschriftverfahrens in Europa. Hierbei würde neben Kontonummer, Terminal-ID und Kaufbetrag auch der Name registriert - das elektronische Lastschriftverfahren wäre damit am Ende. „Die Datenschutzaufsichtsbehörden werden vertieft zu prüfen haben, ob dies im Zusammenhang mit ELV-Lastschriften zum Problem wird“, so Hildebrand-Beck. Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Datenschützern, müssten Händler bundesweit auf die PIN-Abfrage über Banken umstellen. Dieses Zahlungssystem unterliegt bei der Speicherung von Kundendaten strengeren gesetzlichen Auflagen und Kontrollen.

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