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Bundesregierung erwägt Einführung von Dispo-Warnhinweisen

München, 20.03.2014 | 08:01 | bme

Die Bundesregierung will Banken künftig gesetzlich dazu verpflichten, ihre Kunden zu warnen, sobald sie den Dispositionskredit ihres Girokontos in Anspruch nehmen. Auf diese Maßnahme hatten sich Union und SPD im Koalitionsvertrag geeinigt. Wie Zeit Online am Dienstag berichtete, sollen Verbraucher so auf die hohen Zinsen des Überziehungskredites hingewiesen werden. Verbraucherschützern geht das geplante Gesetz indes nicht weit genug.

Kontoauszug im Minus
Hohe Dispo-Zinsen: Die Bundesregierung erwägt gesetzliche Warnhinweise, sobald der Kunde ins Minus rutscht.
Die Warnhinweise seien zwar ein Schritt in die richtige Richtung, könnten aber das grundsätzliche Problem nicht lösen, sagte Annabel Oelmann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Vielmehr sollten die Dispo-Zinsen gesetzlich gedeckelt werden - der Bundesgerichtshof betrachtet in seiner ständigen Rechtsprechung etwa einen Zinssatz von neun Prozent als gerechtfertigt. Laut Oelmann dürfe zudem die Spanne von Kunden- und Bankzinsen maximal sieben Prozentpunkte betragen.

Die Verbraucherschützer fordern bereits seit Jahren eindeutige Warnhinweise, die deutschen Banken sind hingegen gespaltener Meinung. Jürgen Fitschen, Co-Vorstandschef der Deutschen Bank, sprach sich erst kürzlich gegen die Hinweise aus. Die Commerzbank steht der Idee hingegen deutlich aufgeschlossener gegenüber. Privatkunden-Vorstand Martin Zielke etwa sagte gegenüber der Süddeutschen Zeitung, er sei nicht gegen eine gesetzliche Regelung. Die Commerzbank selbst hat jedoch bislang auch noch keine Warnhinweise eingerichtet.

Einer Studie des Instituts für Finanzdienstleistungen (iff) zufolge überziehen vor allem Arbeitslose und Alleinerziehende ihr Konto. Gerade diese Personengruppen sind auf das Geld angewiesen - daran würden auch Warnhinweise nichts ändern. Michael Knobloch vom iff-Institut stuft explizite Warnhinweise als wenig hilfreich ein, da Kunden ihren Kontostand auch durch Onlinebanking oder Kontoauszüge einsehen könnten. Zudem kritisiert der iff-Wissenschaftler die Formulierung "Warnhinweis". Denn nicht jeder, der den Dispo nutze, müsse auch davor gewarnt werden. Nicht der Überziehungskredit sei das Problem, sondern dessen falsche Nutzung. Das Konto zu überziehen sei eine gute Alternative, um etwa finanzielle Engpässe zu überbrücken. Die Herausforderung sei vielmehr, die Dispo-Zinsen insgesamt niedrig zu halten, sagte Knobloch.

 

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