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Versicherungsfremde Leistungen

Als versicherungsfremde Leistungen bezeichnet man alle Leistungen, die nicht direkt zum Auftrag der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gehören. Diese Leistungen werden daher nicht aus den Beiträgen der Versicherten finanziert, sondern aus Steuergeldern.

Krankenkassen erhalten Bundeszuschuss

Dazu erhalten die Krankenkassen über den Gesundheitsfonds einen Bundeszuschuss. Mit diesem Zuschuss werden alle versicherungsfremden Leistungen pauschal abgegolten.

Zu den versicherungsfremden Leistungen in der GKV zählen etwa die kostenlose Familienversicherung oder Leistungen, die in Zusammenhang mit einer Schwangerschaft stehen – etwa eine Haushaltshilfe oder das Mutterschaftsgeld.

Die höchsten Ausgaben für die Familienversicherung

Im Jahr 2011 gaben die Krankenkassen insgesamt knapp 34 Milliarden Euro für versicherungsfremde Leistungen aus – davon 30 Milliarden für die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern oder Ehepartnern. Für die Beitragsbefreiung während Mutterschutz und Elternzeit wendeten die Kassen rund eine Milliarde Euro auf.
 

Versicherungsfremde Leistungen: Beispiele

  • Kostenlose Familienversicherung
  • Beitragsbefreiung während Mutterschutz / Elternzeit
  • Mutterschaftsgeld
  • Haushaltshilfe bei Schwangerschaft
  • Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes

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