Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren
Sie sind hier:

Kostenlose Beratung

Mo. bis Fr. 8:00 - 20:00 Uhr

089 - 24 24 12 74krankenkassen@check24.de

Zu teuer versichert?

Mit unserem kostenlosen Vertrags-Check überprüfen wir Ihre bestehenden Versicherungen und zeigen Ihnen Sparpotenzial und Optimierungsmöglichkeiten.

mehr erfahren

Ihre Vorteile bei CHECK24

  • Unverbindlicher Vergleich
  • Persönliche Expertenberatung
  • Kostenloser CHECK24-Wechselservice

Elektronische Gesundheitskarte

Jeder gesetzlich Versicherte erhält von seiner Krankenversicherung eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit Mikroprozessor-Chip und Passbild. Ärzte können die auf der Karte gespeicherten Daten mithilfe eines Lesegeräts einlesen. Derzeit sind auf der Karte nur wenige Daten wie der Name oder das Geburtsdatum des Versicherten gespeichert.

Künftig sollen weitere Daten gespeichert werden

Zukünftig sollen auf der Gesundheitskarte jedoch weitere Daten gespeichert werden: etwa Notfall-Informationen, Rezepte von Ärzten oder Berichte von Krankenhäusern.

Die Rückseite der Karte dient als Europäische Krankenversicherungskarte. Damit erhalten Versicherte medizinische Leistungen in den Mitgliedsstaaten der EU sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.

 

Elektronische Gesundheitskarte vorn
Vorderseite einer elektronischen Gesundheitskarte. Foto: Barmer GEK.

Karte ist seit 2015 Pflicht

Seit dem 1. Januar 2015 ist es für Kassenpatienten Pflicht, ihre elektronische Gesundheitskarte vor einer Behandlung vorzulegen. Die Gesundheitskarte hat die vorher übliche Versichertenkarte der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ersetzt.

Vor Einführung der Gesundheitskarte gab es Bedenken, ob die Daten der Versicherten ausreichend geschützt sind. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts von 2014 verstößt die Karte jedoch nicht gegen geltende Datenschutz-Regelungen. Probleme bei der Datensicherheit sahen die Richter nicht.

Mit der Familienversicherung können Familienangehörige in der GKV kostenlos mitversichert werden. Mit unserem Krankenkassenvergleich finden Sie schnell die beste Kasse für Ihre Familie!

Krankenkassenvergleich
  • Über 70 gesetzliche Krankenkassen vergleichen
  • In nur 5 Minuten online kostenlos wechseln & sparen
  • Lückenlos versichert, kein Wechselrisiko
Beitragserhöhung: Ihre Kasse wird teurer!
  • Aktuelle Versicherungsart
  • Aktuelle Krankenkasse

Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie rund 70 gesetzliche Krankenkassen kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Krankenkassen finden Sie hier.

Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie rund 70 gesetzliche Krankenkassen kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Krankenkassen finden Sie hier.

Mit dem Vergleich von CHECK24 können Sie rund 70 gesetzliche Krankenkassen kostenlos vergleichen. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 weisen wir dennoch ausdrücklich auf eine eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl hin. Informationen zu den teilnehmenden und nicht teilnehmenden Krankenkassen finden Sie hier.

Der Versicherungsbeginn bei Ihrer neuen Krankenkasse hängt davon ab, wie Sie derzeit krankenversichert sind.

Mit der Angabe Ihrer Krankenkasse können Sie die Leistungen besser vergleichen und sehen, wie viel Sie mit einem Wechsel sparen.