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Das Wort Ergotherapie setzt sich aus den altgriechischen Wörtern „ergon“ (Arbeit) und „therapeia“ (Behandlung) zusammen.
Die Ergotherapie ist eine aktive Behandlungsmethode für Patienten, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkungen bedroht sind.
Der Patient erhält bestimmte Bewegungsanleitungen, um Störungen der Motorik, Sensorik oder Wahrnehmung auszugleichen – etwa bei einer Querschnittslähmung oder nach einem Schlaganfall.
Er soll dazu spezielle Tätigkeiten ausführen und wird beraten, wie er seinen Alltag am besten bewältigen kann. Ziel einer Ergotherapie ist es, dass der Patient möglichst selbstständig ohne fremde Hilfe leben kann.
Eine Behandlung erfolgt entweder stationär – etwa in einer psychotherapeutischen Klinik – oder ambulant. Ist der Patient nicht mobil, besucht ihn der Ergotherapeut falls nötig auch zu Hause.
Ergotherapie ist als Heilmittel von den gesetzlichen Krankenversicherungen anerkannt. Verordnet der behandelnde Arzt eine Therapie, umfasst die Behandlung zunächst meist zehn Einheiten von jeweils 30 bis 60 Minuten Dauer. Je nach Bedarf werden weitere Behandlungseinheiten verordnet.
In der Regel müssen gesetzlich Versicherte einen Eigenanteil in Höhe von zehn Prozent leisten – Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit.
Neben der Krankengymnastik und Logopädie zählt die Ergotherapie zu den wichtigsten Behandlungsmethoden bei einer Rehabilitation.
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