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Ergotherapie

Bei der Ergotherapie handelt es sich um eine aktive Behandlungsmethode, die dem Patienten dazu dienen soll, sein alltägliches Leben besser zu bewältigen. Durch die Zusammenarbeit mit dem Therapeuten entwickeln die Patienten Fähigkeiten, um ihre Lebensqualität wieder zu erhöhen.

 

Wann Ergotherapie verschrieben wird

Ergotherapie ist für alle Menschen, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkungen bedroht sind. Dies gilt sowohl für körperliche als auch für psychische Einschränkungen bei Patienten jeden Alters. Die Krankheitsbilder, die durch eine Ergotherapie behandelt werden können, sind daher vielseitig.

In diesen Bereichen kann eine Ergotherapie verschrieben werden:

  • Pädiatrie (Kinderheilkunde)
  • Orthopädie (Heilung des Stütz- und Bewegungsapparates)
  • Traumatologie (Unfallheilkunde)
  • Rheumatologie (Heilung entzündlich-rheumatischer Erkrankungen)
  • Geriatrie (Altersheilkunde)
  • Psychiatrie (Behandlung psychischer Erkrankungen)

Verordnet der behandelnde Arzt eine Ergotherapie, umfasst die Behandlung zu Beginn meist zehn Einheiten mit einer Dauer von jeweils 30 bis 60 Minuten. Je nach Bedarf werden weitere Behandlungseinheiten verschrieben.

Durchführung durch Ergotherapeuten

Obwohl die Ergotherapie von einem Arzt oder Psychotherapeuten verschrieben werden muss, erfolgt die Durchführung immer durch einen Ergotherapeuten.

Ergotherapie ist als Heilmittel von den gesetzlichen Krankenversicherungen anerkannt.

 

Wann Ergotherapie bei Kindern verschrieben wird

Der Verdacht auf die Notwendigkeit einer Ergotherapie entsteht bei Kindern häufig im Kindergarten. Allerdings reicht eine Empfehlung durch das pädagogische Personal nicht aus, damit es zu einer Verordnung der Therapie kommt.

Zu den möglichen Gründen für eine Ergotherapie bei Kindern zählen unter anderem:

  • Verhaltensauffälligkeiten
  • körperliche Fehlhaltungen / Entwicklungsstörungen
  • Gleichgewichtsstörungen
  • Koordinationsprobleme (etwa beim Essen, Trinken oder Spielen)

Obwohl Kinder generell weniger von psychischen Erkrankungen (beispielsweise Depressionen) betroffen sind als Erwachsene, sind diese auch bei Kindern ein möglicher Grund für eine Ergotherapie.

 

Wann Ergotherapie bei Erwachsenen verschrieben wird

Wird eine Ergotherapie bei Erwachsenen zum ersten Mal verschrieben, liegt der Grund dafür oft in den Folgen eines Unfalls. Zudem treten bei Erwachsenen teilweise Alterserkrankungen auf, die durch Hirnleistungstraining im Rahmen einer Ergotherapie sinnvoll therapiert werden können.

Zu den Ursachen für eine Ergotherapie bei Erwachsenen zählen unter anderem:

  • Bewegungseinschränkungen (etwa nach einem Unfall oder als Folge eines Schlaganfalls)
  • Demenzerkrankungen
  • Psychische Erkrankungen (beispielsweise Depressionen)
  • Verminderte Merk- und/oder Konzentrationsfähigkeit

 

Der Ablauf einer Ergotherapie

Eine Ergotherapie erfolgt stationär – etwa in einer psychotherapeutischen Klinik – oder ambulant. Ist der Patient nicht mobil, besucht ihn der Ergotherapeut (falls nötig) auch zu Hause.

Wie die Therapie inhaltlich aufgebaut ist, ergibt sich je nach individuellem Befund. So unterscheidet sich die ergotherapeutische Behandlung eines Patienten mit Knochenbruch stark von der eines Patienten mit Depressionen.

Während körperliche Leiden in der Ergotherapie meist durch gezieltes Training von Bewegungsabläufen verbessert werden, wird bei psychischen Leiden meist das unterstützende Gespräch gesucht. Die Patienten werden in der Ergotherapie dahingehend beraten, wie sie ihren Alltag am besten bewältigen können. Das Ziel einer Ergotherapie ist, dass der Patient möglichst selbstständig ohne fremde Hilfe leben kann.

 

Die Kosten der Ergotherapie

Die Kosten der Ergotherapie werden grundsätzlich von den Krankenkassen übernommen. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich um eine Praxis mit Kassenzulassung handelt. Erfolgt die Ergotherapie in einer Privatpraxis ohne Kassenzulassung, muss der Patient die Kosten vollständig selbst tragen. Allerdings müssen gesetzlich Versicherte ab einem Alter von 18 Jahren auch in Praxen mit Kassenzulassung einen Eigenanteil in Höhe von zehn Prozent der Kosten, sowie eine Gebühr von zehn Euro pro Verordnung leisten.

Beispiel: Eine Verordnung umfasst 10 Sitzungen je 60 Euro.

Gesamtkosten: 600 €

Davon:

10 % Eigenanteil: 60 €

Verordnungsgebühr: 10 €

Kosten für den Patienten: 70 €

Für Patienten unter 18 Jahren gelten diese Zuzahlungen nicht. Unter gewissen Voraussetzungen können Erwachsene eine Zuzahlungsbefreiung erwirken.

 


Quelle: Deutscher Verband Ergotherapie e.V. (DVE)

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