Nicht nur Privatpersonen versuchen ihr Geld möglichst gewinnbringend anzulegen. Auch Banken wollen ihr Geld vermehren. Mit der Absenkung des Leitzinses auf teils 0 Prozent der Europäischen Zentralbank (EZB) war dies für die Kreditinstitute lange Zeit jedoch nicht möglich. Die Kreditzinsen lagen in dieser Zeit auf dem Tiefpunkt.
Acht Jahre verlangte die EZB einen negativen Zins auf Einlagen, die Banken bei ihr deponieren wollten. Dieser Einlagenzins lag z. B. im September 2019 bei - 0,5 Prozent. Aus diesem Grund erhoben viele Banken auf Guthaben ihrer Kunden ebenso Strafzinsen und versuchten ihre Kunden zudem zum Abschluss anderer Anlageprodukte, etwa Wertpapiere, Anleihen oder Fonds, zu bewegen.
Seit 2022 sind Negativzinsen bei fast allen Kreditinstituten passé und die Kapitalmarktzinsen wieder deutlich gestiegen. Es gibt sie also wieder, die positiven Zinsen für Tagesgeld und Festgeld. Im Geldanlage Vergleich finden Sparer viele Angebote für unterschiedliche Laufzeiten.
In der Negativzins-Ära lehnten Banken teilweise sogar die Neueröffnung von Tagesgeldkonten komplett ab. Für Bestandskunden galten dann gewisse Freibeträge, bis zu dem sie keine Negativzinsen berechneten. Diese Freigrenze lag dann zum Beispiel bei 50.000 Euro Guthaben.
Berechnung in zwei Schritten | |
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Schritt 1: | 100.000 Euro / 100 * 0,5 = 500 Euro im Jahr |
Schritt 2: | 500 Euro / 12 Monate = 41,67 Euro pro Monat |
Sparer müssen bei Negativzinsen selbst handeln. Mit diesen Maßnahmen lassen sich Verwahrentgelte oder negative Zinsen auch ohne einen Anwalt umgehen.
Nicht jedes Geldhaus erhob zu Hochzeiten der Minuszinsen Negativzinsen auf das Guthaben ihrer Kunden. Oft galt eine solche Regelung nur für Neukunden. Bestandskunden, die Post von ihrer Bank zur Zustimmung etwaiger Negativzinsen erhielten und nicht zustimmen wollten, drohte jedoch die Kündigung. In diesem Fall raten Verbraucherzentralen einer Kündigung der Bank zuvor zu kommen und sich ein neues Geldhaus zu suchen, das weder Strafzinsen noch Negativzinsen erhebt.
Ohne die aktive Zustimmung des Kunden darf eine Bank weder Negativzinsen noch ein Verwahrentgelt einführen. Passt eine Bank die Bedingungen dennoch ohne Einwilligung ihres Kunden an, ist dies rechtswidrig. Tipp: Das gilt auch für andere Preiserhöhungen – lange galt Schweigen des Kunden als Zustimmung. Oftmals merkten Kundinnen und Kunden nicht einmal, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen angepasst wurden. Bis der Bundesgerichtshof entsprechende Klauseln für ungültig erklärte (Urteil vom 27. April 2021, Az. XI ZR 26/20).
Banken verlangen allerdings nicht auf allen Konten gleichermaßen Negativzinsen. Führen Kunden also bei einem Institut mehrere Konten, sollten Gelder auf das Konto ohne Negativzinsen transferiert werden.
Für Geldanlagen, die Kunden über das CHECK24 Anlagekonto abschließen können, wurden zu keinem Zeitpunkt Negativzinsen erhoben. Ein Wechsel zu einer anderen Bank lohnte sich also durchaus.
Während Sparer bei Negativzinsen zu Banken ohne Minuszinsen wechselten, brachte die Niedrigzinsphase für Kreditnehmer enorme Ersparnisse. So vergaben Banken Kredite und Baufinanzierungen zu historisch niedrigen Zinssätzen. Verbraucher, die ein Darlehen, eine Umschuldung oder Immobilienfinanzierung aufnahmen, mussten dafür also sehr viel weniger Zinsen bezahlen als zuvor.
Niemand ist dazu verpflichtet, der Einführung von Strafzinsen oder einem Verwahrentgelt in Form einer Gebühr zuzustimmen. Kunden können sich weigern, eine solche angekündigte Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu akzeptieren oder sich auch einer Sammelklage anschließen. Allerdings kündigen Banken dann gelegentlich ihren Kunden die gesamte Geschäftsverbindung. Betroffene Kunden müssen sich dann also ein neues Girokonto bei einer neuen Bank suchen.
Es gibt immer noch in 2023 vereinzelt Banken und Sparkassen die Negativzinsen berechnen. Als die Europäische Zentralbank den Leitzins von Null auf 0,5 Prozent anhob, war die Zeit von Negativzinsen im Juli 2022 allerdings eingeläutet. Die deutsche Tochter der niederländischen ING kündigte als erste Direktbank an, zum 1. Juli erst die Freibeträge von 50.000 Euro auf 500.000 Euro pro Konto zu erhöhen. Zum 1. August 2022 entfiel dann auch diese Grenze und das Verwahrentgelt für Giro- und Extra-Konten wurde auf 0 Prozent gesetzt. Damit setzte die Direktbank schon frühzeitig ein Zeichen, dem auch die meisten anderen Banken mit der Abschaffung des Verwahrentgelts folgten.
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