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Urteil: Sparkasse darf langfristige Sparverträge nicht vorzeitig kündigen

München, 27.01.2015 | 07:46 | bme

Die Sparkasse Ulm darf langfristige Sparverträge nicht vorzeitig kündigen. Das jedenfalls geht aus einem Urteil hervor, das das Landgericht Ulm am Montag fällte. Darüber hinaus muss die Bank auch die vertraglich vorgesehene Möglichkeit einer Erhöhung der Sparraten anerkennen. Hintergrund des Urteils war, dass die Sparkasse Ulm versucht hatte, Sparer aus lukrativen Sparverträgen in weniger gut verzinste zu locken.

Sparschweine
Die Sparkasse Ulm darf die langfristigen "Scala"-Sparverträge nicht vorzeitig kündigen.
Das Geldhaus hatte Medienberichen zufolge verschiedenen Kunden mit Kündigung gedroht, wenn sie einem Wechsel von der hochverzinsten auf eine niedriger verzinste Geldanlage nicht nachkamen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte daraufhin Klage eingereicht. Die Rechtsanwälte der Sparkasse Ulm argumentierten, dass das Geldhaus von einem gesetzlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen würde. Das Gericht stufte diese Vertragsklausel jedoch als intransparent und somit unwirksam ein.

Stein des Anstoßes waren etwa 28.000 sogenannte Scala-Sparverträge. Dieses Finanzprodukt wurde zwischen den Jahren 1993 und 2005 von der Sparkasse Ulm vertrieben und hat eine Laufzeit von bis zu 25 Jahren. Kunden können monatliche Einzahlungen vornehmen und erhalten zusätzlich zu dem Grundzins stufenweise steigende Bonuszinsen von bis zu 3,5 Prozent. Das Gericht ließ auch die aktuelle Niedrigzinsphase nicht als Begründung für die Aufhebung oder für eine Veränderung der Sparverträge gelten.

Das Urteil hat auch für andere Sparer Signalwirkung. Etwa 14.000 Kunden waren bislang bereits auf die Alternativangebote der Bank eingegangen. Ein Sprecher der Sparkasse kündigte Angaben von Focus Online zufolge an, das erstinstanzliche Urteil prüfen und dann über weitere Rechtsmittel entscheiden zu wollen.
 

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