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Stiftung Warentest: Infos zu Festgeld und Sparbriefen oft ungenau

München, 17.07.2013 | 14:00 | fre

Kurzinformationen zu Festgeld und Sparbriefen sind oft undurchsichtig und teilweise auch fehlerhaft. Das geht aus einer entsprechenden Untersuchung der Stiftung Warentest hervor. Demnach habe auf einigen der Infoblätter etwa der aktuelle Zinssatz gefehlt. Zudem ging bei Produkten mit unterschiedlichen Zinssätzen innerhalb der Anlagefrist zum Teil die Gesamtrendite nicht hervor. Infolgedessen erreichten nur vier der insgesamt 34 getesteten Kurzinformationen die Note „gut“, 14 werten die Tester als "befriedigend". 13 Infoblätter wurden lediglich als „ausreichend“ und drei als „mangelhaft“ eingestuft.

Festgeld und andere Zinsanlagen sind bei Deutschen Sparern sehr beliebt - sie machen rund 40 Prozent ihres Vermögens aus.
Festgeld und andere Zinsanlagen sind bei Deutschen sehr beliebt - sie machen rund 40 Prozent ihres Vermögens aus.
Für Anlageprodukte wie Anleihen, Zertifikate, Fonds und Aktien sind die Kurzinformationen seit Juli 2011 gesetzlich vorgeschrieben. Gemäß der Vorgabe dürfen die Produktinformationsblätter maximal drei Din-A4-Seiten umfassen und müssen ohne Zusatzinformationen allgemein verständlich sein. Auf diese Weise sollen Verbraucher die Angebote unabhängiger vergleichen können. Stiftung Warentest und der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) fordern auch für Zinsanlagen wie Festgeld oder Sparbriefe eine derartige Regelung. Für diese Produkte gibt es aktuell noch keine verpflichtenden Vorgaben.

Produktinformationsblätter seien eine wichtige Orientierungshilfe für Verbraucher, sagte die VZBV-Finanzexpertin Dorothea Mohn. Aus diesem Grund sollten die Banken verpflichtet werden, ihren Kunden auf diese Weise eine Orientierung zu bieten. Es sei ein Skandal, wenn diese lediglich unzureichende und ungenaue Informationen enthielten - immerhin sollten sie Sparer vor Fehlentscheidungen bewahren. Einer früheren Erhebung der Stiftung Warentest zufolge sparen deutsche Verbraucher rund 40 Prozent ihres Vermögens mit Zinsanlagen.

Die Deutsche Kreditwirtschaft sprach sich indes gegen eine verpflichtende Regelung aus. Zinsprodukte seien transparent und leicht vergleichbar, die Produktmerkmale könnten den in der Regel kurzen Vertragstexten entnommen werden. Zusätzliche Infoblätter würden die bereits erhebliche Informationsflut für Bankkunden nur zusätzlich erhöhen.

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