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Interview mit CHECK24 Finanzexpertin Marina Eckl
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"Mit Ansässigkeitsbescheinigung vermeiden Anleger eine Doppelbesteuerung"

München, 29.09.2021 | 08:15 | fbr

Die besten Zinsen für Tagesgeld und Festgeld bieten Banken aus dem europäischen Ausland. Ihre Gewinne müssen Anleger dabei in vielen Ländern über die sogenannte Quellensteuer versteuern.  Die gute Nachricht: Die ausländische Steuer können sich Anleger meist zu 100 Prozent erstatten lassen. Wie das funktioniert, woran Anleger denken müssen und wie CHECK24 bei der lukrativen Geldanlage im Ausland unterstützt, erklärt Marina Eckl, Finanzexpertin bei CHECK24 im Interview.

Marina Eckl, Finanzexpertin bei CHECK24
CHECK24 Finanzexpertin Marina Eckl erklärt, wie Anleger eine Doppelbesteuerung vermeiden können. Foto: F. Brauner
Wer in Deutschland auf sein Tagesgeld und Festgeld Zinsen erhält, der muss dafür eine Abgeltungssteuer zahlen – also für Zinserträge oberhalb des steuerlichen Freibetrags von 801 Euro für Alleinstehende und 1.602 Euro für Verheiratete. Wie ist das bei Geldanlagen aus dem europäischen Ausland?

Marina Eckl: „Bei Tagesgeld oder Festgeld aus dem europäischen Ausland ist das anders. Dort fällt in manchen Fällen auf den Zinsertrag zusätzlich zur deutschen Abgeltungssteuer eine sogenannte Quellensteuer an. Ein konkretes Beispiel ist Lettland: Der lettische Fiskus erhebt dort eine Quellensteuer in Höhe von 20 Prozent auf den jeweiligen Zinsertrag. Haben Anleger aber vorher eine Ansässigkeitsbescheinigung (red. Anmerkung: Eine bereits vorausgefüllte Ansässigkeitsbescheinigung erhalten Sie im CHECK24 Geldanlagecenter) eingereicht, können sie direkt von einem verminderten Quellensteuersatz, in Lettland liegt der bei zehn Prozent, profitieren. In manchen Ländern lässt sich der Quellensteuersatz mit einer Ansässigkeitsbescheinigung sogar auf 0% senken. Mit der Ansässigkeitsbescheinigung vermeiden sie auch eine Doppelbesteuerung.“

Wie funktioniert denn diese Quellensteuer für Geldanlagen aus dem Ausland genau?
Marina Eckl: „Die Quellensteuer wird im jeweiligen Anlageland automatisch einbehalten. Sie wird direkt bei der Auszahlung des Zinsertrags verrechnet. Für den Anleger bedeutet das, dass Banken ihm zunächst einen verminderten Zinsertrag auf das Konto überweisen. Anleger können sich das Geld aber in der Regel im Nachhinein zurückholen. Denn die bezahlte Quellensteuer aus dem Ausland ist bis zu einer Höhe von 15 Prozent auf die bezahlte Abgeltungssteuer im Inland anrechenbar.“

Das schmälert ja zunächst die Rendite. Gilt die Quellensteuer ab dem ersten Euro und für alle Geldanlagen im europäischen Ausland – oder greift da ein Freibetrag?
Marina Eckl: „Bei der Quellensteuer ist es tatsächlich so, dass Anleger keinen Freibetrag haben. Sie ist also ab dem ersten Euro fällig. In manchen Ländern wie zum Beispiel Malta, Italien und Schweden, müssen Anleger aber keine Quellensteuer zahlen. Wer über CHECK24 eine Geldanlage abschließen möchte, sieht direkt im Vergleichsergebnis, ob im jeweiligen Anlageland eine Quellensteuer zu bezahlen ist oder nicht.“

Sie haben gesagt, die ausländische Quellensteuer ist steuerlich anrechenbar oder sogar ganz vermeidbar. Wie funktioniert das genau?
Marina Eckl: „Indem Anleger eine Ansässigkeitsbescheinigung rechtzeitig bei CHECK24 einreichen. Wir leiten diese dann an die jeweilige Anlagebank weiter. So ist sichergestellt, dass der reduzierte Quellensteuersatz angewendet wird. Außerdem reduziert sich durch die bereits bezahlte Quellensteuer der Abgeltungssteuersatz auf maximal 15 Prozent. Wer vergessen hat, die Ansässigkeitsbescheinigung einzureichen, muss aber keine Sorgen haben. Mit einem Rückerstattungsformular (red. Anmerkung: dieses Formular erhalten Sie im CHECK24 Geldanlagecenter) können Anleger sich die zu viel bezahlte Quellensteuer in den allermeisten Fällen zurückholen. Haben Anleger sowohl eine ausländische Quellensteuer als auch die deutsche Abgeltungsteuer bezahlt, können sie die gezahlte Quellensteuer auf die entrichteten deutschen Steuern anrechnen lassen.“
 
Ein konkretes Beispiel: Sie haben vorhin Lettland genannt. Angenommen, ich habe ein Festgeldkonto bei einer lettischen Bank, für das ich 100 Euro Zinsen im Jahr bekomme und dafür Quellensteuern zahlen muss. Wie kann ich mir Schritt für Schritt das Geld zurückholen?
Marina Eckl: „Als erstes brauchen Sie die sogenannte Ansässigkeitsbescheinigung (red. Anmerkung: Wie Sie eine bereits vorausgefüllte Ansässigkeitsbescheinigung über CHECK24 bekommen, erfahren Sie in der Infobox unter dieser Antwort). Diese bescheinigt Ihre Steuerpflicht in Deutschland und muss von Ihrem heimischen Finanzamt bestätigt werden. Schicken Sie die Ansässigkeitsbescheinigung an CHECK24, gilt für Sie in Lettland der reduzierte Quellensteuersatz – statt 20 beträgt dieser nur zehn Prozent. In anderen Ländern können Sie den Quellensteuersatz auf diese Weise sogar auf null Prozent senken. Haben Sie das getan, setzt die lettische Bank automatisch den verminderten Quellensteuersatz an und überweist Ihnen den vollen Zinsertrag abzüglich der zehn Prozent – also 90 Euro. Nun kommt es auf Ihre persönliche Steuersituation an: Falls Sie keinen Freistellungsauftrag eingereicht haben, oder dieser bereits ausgeschöpft ist, behält auch der deutsche Staat noch die Abgeltungssteuer ein. Das sind im Normalfall 25 Prozent Ihrer Kapitalerträge. Dieser Steuersatz wird jedoch um die verbleibende anrechenbare Quellensteuer aus Lettland auf 15 Prozent reduziert. Alles in allem bekommen Sie also 75 Euro auf Ihr Konto. Quasi so, als hätten Sie nur die vollen deutschen Steuern gezahlt. Falls Sie einen Freistellungsauftrag eingereicht haben und keine deutschen Steuern auf Ihre Kapitalerträge zahlen, bleiben Ihnen am Ende 90 Euro. Das klingt jetzt alles kompliziert. Aber die gute Nachricht ist: CHECK24 stellt Ihnen alle Dokumente rechtzeitig und mit Erklärungen bereit, so dass Sie keine Sorgen vor der Steuerthematik zu haben brauchen.“

CHECK24 Geldanlagecenter: Von Ansässigkeits- bis Zinsbescheinigung: Alle wichtigen Dokumente zum Download

Im CHECK24 Geldanlagecenter haben Sparer all ihre Tagesgeld- und Festgeldkonten immer im Blick. Hier können sie ihre Konten von zu Hause aus verwalten, also Ein- und Auszahlungen tätigen und Freistellungsaufträge in Auftrag geben. Darüber hinaus finden Anleger hier wichtige Dokumente zum Download, wie:
- Zinsbescheinigungen für Kapitalerträge,
- weiterführende steuerliche Informationen, die im Rahmen der Steuererklärung genutzt werden können,
- Rückerstattungsformulare für die bereits abgeführte Quellensteuer
- Formulare zur Ansässigkeitsbescheinigung, die zusammen mit einer Ausfüllhilfe bereits vorausgefüllt zum Download bereitstehen. Das CHECK24 Geldanlagecenter ist ein kostenloser Service von CHECK24 und hilft Anlegern bei der schnellen Verwaltung ihrer Sparkonten.


Und meine ganzen steuerlichen Dokumente und Nachweise – muss ich die alle selbst für das Finanzamt zusammensuchen?
Marina Eckl: „Bei CHECK24 läuft das alles digital. Unsere Kunden bekommen von uns jedes Jahr automatisch eine Auflistung aller Zinserträge aus dem In- und Ausland bereitgestellt, die sie in ihrer Steuererklärung angeben können. Zusätzlich stellen wir weiterführende Informationen zur Verfügung, die unsere Kunden beim richtigen Befüllen ihrer Steuererklärung unterstützen.“

Wenn ich nun aber weitere Informationen von der Anlagebank für das Finanzamt brauche und diese sitzt in Lettland. Muss ich lettisch sprechen oder wie läuft der Kontakt mit der Bank ab?
Marina Eckl: „Nein, keine Sorge. Kunden mit CHECK24 Anlagekonto müssen nicht lettisch, griechisch oder italienisch sprechen können. Bei einer Anlage über CHECK24 übernehmen wir die Kommunikation mit der jeweiligen Anlagebank komplett. Dafür haben wir viele Bankexperten, die schnell und unkompliziert helfen. Für einen Anleger bedeutet das: Er kann sich mit jedem Bedürfnis, das seine Anlage betrifft, an uns wenden. Wir übernehmen dann den Austausch mit der Bank und klären alle offenen Fragen.“

Wie unterstützt CHECK24 seine Kunden bei Bankangelegenheiten?
Marina Eckl: „Zum Beispiel, wenn ein Kunde Dokumente einreichen möchte. Das Thema Ansässigkeitsbescheinigung hatten wir ja schon. Oder wenn ein Anleger einen Freistellungsauftrag für eine Geldanlage bei einer deutschen Bank einrichten will. Aber auch wenn es um banale Dinge wie Ein- oder Auszahlungen geht, kann er oder sie sich immer an uns wenden. Wir sind von Montag bis Freitag von 8:00 bis 20:00 Uhr für die Kunden erreichbar. Also immer dann, wenn ein Anleger normalerweise zur Bank gehen würde, helfen und unterstützen mein Team und ich in allen Fragen zum Thema Geldanlage.“

Eine abschließende Frage: Wenn Sie sich jetzt ein Anlageportfolio aus deutschen und ausländischen Geldanlagen zusammenbauen würden. Was sind denn die drei wichtigsten Dinge, auf die Sie persönlich achten würden?
Marina Eckl: „Natürlich achte ich darauf, dass ich für die deutschen Anlagen einen Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe eingereicht habe, um meinen steuerfreien Sparerpauschbetrag zu nutzen. Dann prüfe ich als zweites, ob ich Geldanlagen habe, bei denen ich die Quellensteuer durch die Ansässigkeitsbescheinigung reduzieren kann. Als dritten Punkt kontrolliere ich, dass ich im Folgejahr auch alle meine Zinserträge in meiner Steuererklärung angebe und dass diese korrekt angerechnet werden. So ist garantiert, dass ich kein Geld verschenke.“

Vielen Dank für das Gespräch.

Zur Person

Marina Eckl ist Head of Department Kundenberatung und ist seit 2014 bei CHECK24. Die Finanzexpertin beschäftigt sich in dieser Funktion mit allen Themen rund um Geldanlagen aus dem In- und Ausland.

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