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- Provider muss Grund für Weitergabe von Kundendaten genau nennen
München, awa
Der zur Tele-Columbus-Gruppe gehörende Kabelnetzbetreiber Primacom – neuerdings als PŸUR bekannt – muss seine Kunden künftig eindeutiger darüber informieren, zu welchem Zweck ihre Daten an Dritte weitergegeben werden. Wie die Verbraucherzentrale Sachsen am Dienstag mitgeteilt hat, müssen Nutzungszweck und -umfang in einer Einwilligungsklausel zur Datenweitergabe genau benannt werden.
Die Verbraucherzentrale hatte gegen eine nach ihrer Auffassung intransparente Klausel in den Verträgen von Primacom geklagt und zeigt sich mit dem Urteil zufrieden: „Das Urteil gegen die Primacom ist ein wichtiger Schritt gegen eine intransparente Sammelkultur", so Michael Hummel, Justiziar der Verbraucherzentrale Sachsen, laut der Mitteilung. Die Verbraucherschützer raten Kunden bei Primacom zu beantragen, dass ihnen Empfänger ihrer Daten mitgeteilt werde. Ein entsprechendes Formular ist auf der Webseite der Verbraucherzentrale zu finden.
PŸUR räumt Fehler ein
PŸUR hat gegenüber der dpa auf Anfrage erklärt, dass die „verwendete Standard-Einwilligungsklausel für die Verwendung von Kundendaten zu ungenau war“. Allerdings würde diese Klausel auch seit Ende April 2016 nicht mehr verwendet und zudem auf deren Basis erfasste Daten nicht mehr für Werbung oder zur Weitergaben an Dritte genutzt.
Zudem hat der Kabelanbieter klargestellt, dass lediglich der Text, nicht aber die Datenverwendung Gegenstand der Klage gewesen ist. Es hätte keinen konkreten Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen bei der Verarbeitung von Kundendaten gegeben, so ein Sprecher des Unternehmens.
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