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- Bundesregierung plant "Recht auf schnelles Internet" bis 2025
München, dgi
Einem Bericht zufolge will die Bundesregierung das „Recht auf schnelles Internet“ im Telekommunikationsgesetz verankern. Bis 2025 sollen Bürger einen Anspruch darauf haben, an ihrem Wohn- oder Geschäftsort mit Telekommunikationsdiensten versorgt zu werden. Eine genaue Geschwindigkeit definiert der Entwurf nicht.
Der Entwurf für ein neues Telekommunikationsgesetzes liegt dem „Handelsblatt“ vor. Die Zeitung berichtet, dass „die Bundesregierung ein Recht auf schnelles Internet per Gesetz festschreiben will“. So sollen Endnutzer einen rechtlich abgesicherten Anspruch auf die Versorgung mit Telekommunikationsdiensten haben. Dies gilt vor allem für Bürger, die in abgelegenen Regionen wohnen. Laut Handelsblatt haben bislang mehr als vier Millionen Haushalte noch keinen Zugriff auf Geschwindigkeiten von 50 MBit/s oder mehr.
Laut Gesetzesentwurf soll es Bürgern in ganz Deutschland ermöglicht werden, unterschiedliche Web-Dienste wie E-Mails, (Video-)Anrufe, soziale Medien, Sofortnachrichtenübermittlung und weitere Onlinewerkzeuge zu nutzen. Eine explizite Bandbreite wird im Entwurf nicht genannt. „Bewohner sollen mindestens Anspruch auf die gleiche Breitbandversorgung wie umliegende Gebäude mit einem Anschluss haben“, so das „Handelsblatt“. Darüber hinaus muss die Internetverbindung zu einem erschwinglichen Preis angeboten werden. Bis 2025 soll das „Recht auf schnelles Internet“ im Telekommunikationsgesetz verankert sein.
Um die Anbindung sicherzustellen, will die Bundesregierung Telekommunikationsunternehmen dazu verpflichten, beim flächendeckenden Ausbau mitzuhelfen – erst auf freiwilliger Basis, dann per Zwang. Ist die Anbindung für die Unternehmen unzumutbar, soll laut Bericht die Bundesnetzagentur einen „finanziellen Ausgleich“ ermitteln. Diesen müssen dann die anderen Netzbetreiber tragen. Zudem sollen die Unternehmen künftig auch alle „relevanten Daten zu ihren Netzen, ihren Ausbauplänen und Baustellen der geplanten Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft offenlegen.“
Wenn Netzbetreiber gegen Regeln verstoßen, müssen sie laut Entwurf mit hohen Geldstrafen rechnen. Die Bußgelder können in Höhe von bis zu einer Million Euro oder bis zu zwei Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes ausfallen. Dieses Strafmaß soll der Bundesnetzagentur „ein effektives Einschreiten ermöglichen“.
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Der Bundesrat hat der im April vom Bundestag verabschiedeten Novelle des Telekommunikationsgesetzes ebenfalls zugestimmt. Sie soll am 01. Dezember 2021 in Kraft treten.
Der Bundestag hat das Recht auf schnelles Internet beschlossen. Wie schnell Internet künftig sein muss, wurde nicht definiert, sondern soll erst später festgelegt werden.
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