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Telekommunikationsgesetz Recht auf schnelles Internet vom Bundestag beschlossen

München,

Der Bundestag hat im Rahmen einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) für ein Recht auf schnelles Internet gestimmt. Damit wurde erstmal gesetzlich festgelegt, dass Bundesbürger nicht nur Anspruch auf einen „funktionalen Internetanschluss“, sondern auch einen schnellen Internetanschluss haben, wie tagessschau.de berichtet. Allerdings fehlt der Gesetzesvorlage die Definition, wie schnell Internetanschlüsse sein müssen.

Tacho mit Geschwindigkeitsanzeige Das Recht auf schnelles Internet ist vom Bundestag beschlossen. Nun muss noch der Bundesrat zustimmen.
Funktional bedeutet, so tagesschau.de weiter, dass die Bandbreite eines Anschlusses mindestens 56 Kilobit pro Sekunde liefern muss. Das sind 0,056 Megabit pro Sekunde. Notwendig für eine gute Internetanbindung für gängige Anwendungen wie Homeoffice oder Streaming sind wenigstens 16 bis 50 Megabit pro Sekunde. Die Untergrenze für schnelles Internet soll noch berechnet und dann als Verordnung in einigen Monaten veröffentlicht werden, berichtet das Nachrichten-Portal weiter.

Branchenvertreter und Verbraucherschützer kritisieren Gesetz

Sowohl von Branchenverbänden als auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisieren das Recht auf schnelles Internet. Die Branchenverbände wie der Anga befürchten, dass große Breitband-Ausbauprojekt ausgebremst werden, weil sich der Ausbaufokus durch die neue Vorgabe auf vereinzelte, kleine Gebiete konzentrieren muss, die derzeit noch unterversorgt sind. Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM bezeichnet die Regelung in einer Mitteilung des Verbandes als „einen Kompromiss […], der politisch akzeptabel erscheinen mag, aber kaum den gewünschten Schub für innovative neue Dienste und Infrastrukturausbau bringt“.

Der vzbv sieht im neuen Recht auch keinen Vorteil für Verbraucher und nennt es in einer Mitteilung politisches Placebo. Unter anderem beim Recht auf schnelles Internet hätten Verbraucher jedoch das Nachsehen, da keine konkrete Mindestbandbreite festgelegt wurde. Da diese erst später festgelegt werden soll, würde die „tatsächliche Umsetzung einer angemessenen flächendeckenden Breitband-Grundversorgung“ weiter nach hinten verschoben, so Lina Ehrig, Leiterin Team Digitales und Medien beim vzbv.