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- Internetzugang mit 56 KBit/s ist laut Bundesnetzagentur "funktional"
München, dgi
Wie schnell muss ein Internetzugang heutzutage sein, um als funktional zu gelten? Diese Frage wurde im Rahmen eines aktuellen Verkehrsausschusses rund um die ISDN-Abschaltung aufgeworfen. Die Antwort der zuständigen Bundesnetzagentur sorgt für viel Kritik. Derweil warnt der Branchenverband Bitkom vor dem aktuellen Stand der Digitalisierung in Deutschland.
Am vergangenen Wochenende stand erneut „Neuland“ zur Debatte – damit ist das Internet in Deutschland gemeint. Für die meiste Aufregung im Netz sorgte die Definition eines „funktionalen Internetzugangs“ der Bundesnetzagentur. Sie wurde von der netzpolitischen Sprecherin der Linksfraktion, Anke Domscheit-Berg, auf YouTube bekannt gemacht. Die Definition war Teil einer Sitzung des Verkehrsausschusses vom 14. November 2019. Zur Erinnerung: Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ist in Deutschland unter anderem für Belange rund um Telekommunikation und Internet verantwortlich. In der spezifischen Sitzung ging es um die ISDN-Abschaltung und ihre Folgen vor allem für ländliche Gebiete.
Wie viele Bundesbürger genau von dem Wechsel ISDN zu IP betroffen sind, konnte die Bundesnetzagentur nicht sagen, so Domscheit-Berg. Nutzer hätten laut Telekommunikationsgesetz (TKG) aber Anspruch auf einen sogenannten Universaldienst, der sie mit einer Telefonleitung und „funktionalem Internet“ versorgt. Diese Versorgung ist der Stein des Anstoß: Laut Bundesnetzagentur gelten aktuell immer noch 56 KBit/s als ausreichend. Diese Zahl wurde unter anderem von Domscheit-Berg aber auch im Netz scharf kritisiert. Die Politikerin nannte diese Mindestanforderung „nicht akzeptabel“. Wie die Website Golem.de herausgefunden hat, stammt die Definition des „funktionalen Internets“ aus einer Richtlinie vom 7. März 2002.
Eine Änderung dieser Regelung könnte aber schon bald bevorstehen. So soll bis Ende 2020 eine europäische Richtlinie in Deutschland umgesetzt werden, die festlegt, dass alle Verbraucher Zugang zu einem bezahlbaren und angemessenen Breitband-Internetzugang haben.
In der Zwischenzeit hebt auch der Bitkom mahnend den Finger. Wie der Branchenverband in einer aktuellen Pressemitteilung bekannt gibt, zeigt man sich besorgt über den Stand der Digitalisierung in Deutschland. „Die Richtung stimmt nicht“, erklärt Bitkom-Präsident Achim Berg. Die Bundesrepublik gerate immer mehr in den Rückstand, was das Thema angeht. „Die Bundesregierung muss Digitalpolitik von Grund auf neu denken“, so die Forderung des Verbands. Ihr Appel kommt pünktlich zur Digitalklausur der Bundesregierung, die am heutigen 18. November endet.
Der Bundesrat hat der im April vom Bundestag verabschiedeten Novelle des Telekommunikationsgesetzes ebenfalls zugestimmt. Sie soll am 01. Dezember 2021 in Kraft treten.
Der Bundestag hat das Recht auf schnelles Internet beschlossen. Wie schnell Internet künftig sein muss, wurde nicht definiert, sondern soll erst später festgelegt werden.
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