Selbstschuldnerische Bürgschaft
Eine selbstschuldnerische Bürgschaft ist eine Form der Bürgschaft bei der nicht der Schuldner selbst, sondern ein Dritter bei einer möglichen Zahlungsunfähigkeit des Schuldners mit seinem kompletten Privatvermögen einsteht. Häufig werden selbstschuldnerische Bürgschaften anstelle einer Kaution als Mietsicherheit gestellt. Durch die selbstschuldnerische Bürgschaft, hat der Vermieter eine höhere Sicherheit: Sollte der Gläubiger die Miete nicht mehr zahlen, kann der Vermieter direkt den Bürgen zur Zahlung bitten.
Weitere Informationen:
Als selbstschuldnerischer Bürge kommen neben Familienmitgliedern, Freunden oder Verwandten auch Banken oder Firmen in Frage, die hierfür in der Regel jedoch eine Gebühr verlangen. Die selbstschuldnerische Bürgschaft unterscheidet sich zudem von der herkömmlichen BGB-Bürgschaft, da der Gläubiger in diesem Fall vom Bürgen direkt die Zahlung der offenen Schuld fordern kann. Bei einer normalen Bürgschaft könnte der Bürge die Zahlung zunächst verweigern, bis sämtliche rechtlichen Mittel ausgeschöpft sind, um die offene Geldschuld einzutreiben. Diese Mittel reichen von Mahnbescheiden bis zur Zwangsvollstreckung.
Trotzdem ist der Bürge dem Gläubiger bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft nicht bedingungslos ausgeliefert, denn die Haftung wird in diesem Fall üblicherweise durch einen Höchstbetrag oder einen festgelegten Zeitraum begrenzt.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.