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Baufinanzierung Lexikon
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Arbeitgeberdarlehen

Das Arbeitgeberdarlehen, auch Personalkredit oder Mitarbeiterdarlehen genannt, kann im Rahmen der Eigenkapitalquote bei einer Baufinanzierung eine entscheidende Rolle spielen. Da durch das Darlehen, das ein Mitarbeiter von seinem Arbeitgeber erhält, zusätzliche Kreditsicherheit hergestellt wird, verbessert es die Bonität des Kunden und beeinflusst folglich die Vergabeentscheidung der kreditgebenden Bank. Ferner kommt der Kunde durch diese höhere Eigenkapitalquote eventuell in einen besseren Beleihungsauslauf und bekommt somit günstigere Konditionen.

Weitere Informationen:

Für den Mitarbeiter hat das Arbeitgeberdarlehen eine Reihe von Vorteilen: Es wird in vielen Fällen zinsgünstiger vergeben als bei einer Bank und die Kreditkonditionen werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verhandelt. Zudem drückt das Darlehen eine gewisse Wertschätzung gegenüber dem Mitarbeiter aus, den das Unternehmen langfristig an sich binden will – denn kündigt der Mitarbeiter bei seinem Arbeitgeber, wird der Kredit sofort zur Rückzahlung fällig.

Verbraucher, die mit ihrem Unternehmen einen Kreditvertrag über ein Arbeitgeberdarlehen abschließen möchten, sollten darauf achten, dass der Zinsvorteil, den sie gegenüber dem üblichen Marktzins aus einem konventionellen Bankkredit haben, als geldwerter Vorteil versteuert werden muss. Steuerfreiheit beim Zinsvorteil wird dann gewährt, wenn er den Betrag von 44 Euro im Monat nicht übersteigt. Dasselbe gilt für Arbeitgeberdarlehen bis zu einer Maximalgrenze von 2.600 Euro. Der Zinsvorteil kann unter Umständen wegfallen, wenn der Mitarbeiter das Unternehmen verlässt.

Der Kreditvertrag muss neben den üblichen Punkten wie der Höhe des Kreditbetrages und der Kreditrate auch die Vereinbarung enthalten, dass der Mitarbeiter zur Rückzahlung verpflichtet ist. Fehlt diese Vereinbarung, handelt es sich bei der Summe um eine Gehaltszahlung, die der Sozialversicherungspflicht unterliegt. Zudem muss das weitere Vorgehen für den Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses unbedingt im Kreditvertrag geregelt werden.

Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.


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