Wärmepumpen, Wallboxen & Co: Was sich mit §14a EnWG 2024 ändert und wie Sie Stromkosten sparen können.
Bei einer Strompreis Erhöhung oder einer Senkung können Sie Ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen und den Versorger wechseln. Mit unserem Kündigungsservice können Sie komplett digital kündigen.
Nutzen Sie die Strompreiserhöhung als Chance, kündigen Sie Ihren Stromvertrag und wechseln Sie Ihren Stromanbieter bei CHECK24. Bei einer Preiserhöhung durch den Energieversorger haben Sie das Recht auf eine Sonderkündigung. Ab der Bekanntgabe der Strompreiserhöhung haben Sie üblicherweise zwei Wochen Zeit, um zu kündigen. Wenn Sie aufgrund einer Preisveränderung beim Energieversorger kündigen, müssen Sie die Kündigung selbst durchführen. Bei einem Sonderkündigungsrecht können Sie Ihren neuen Anbieter nicht mit der Kündigung beauftragen. Die genauen Kündigungsbedingungen können Sie in den AGB Ihres Stromvertrags nachlesen. Bei dem anschließenden Stromanbieterwechsel sollten Sie im Auftragsformular ebenfalls angeben, dass Sie bereits gekündigt haben.
Ihr aktueller Anbieter hat Sie über die Preissenkung Ihres Stromtarifs informiert? Nutzen Sie auch hier die Gelegenheit und machen Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, denn trotz Preissenkung lassen sich in der Regel mehrere hundert Euro zusätzlich sparen! Mit einem Wechsel zu einem günstigeren Anbieter können Neukunden aktuell bis zu 850 € sparen! Führen Sie hierzu einfach den CHECK24 Strompreisvergleich durch und entscheiden Sie sich für einen noch günstigeren Stromtarif bei einem neuen Anbieter.
"Die Strompreise in Deutschland entwickeln sich aktuell regional unterschiedlich. Einige Netzbetreiber senken die Netzentgelte, was in bestimmten Regionen zu günstigeren Tarifen führt, während sie andernorts steigen. Um diese Unterschiede abzufedern und die Preise insgesamt zu stabilisieren, hat die Bundesregierung eine Subvention beschlossen. Daher sollten Verbraucher*innen regelmäßig ihre Strompreise überprüfen und gegebenenfalls wechseln, um Einsparpotenziale zu nutzen."
– Steffen Suttner, Geschäftsführer Energie bei CHECK24 (11. April 2025)
Das lässt sich aktuell nicht vorhersagen. Die Preise hängen von vielen Faktoren, zum Beispiel von Netzentgelten, staatlichen Umlagen oder den Beschaffungskosten an der Strombörse.
Falls Ihr Anbieter die Preise erhöhen möchte, muss er Sie mindestens vier Wochen vorher schriftlich informieren. In dem Fall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können den Anbieter wechseln.
Das hängt von Ihrem Vertrag ab. Haben Sie eine Preisgarantie, darf Ihr Stromanbieter den Preis während der Laufzeit nicht erhöhen, zumindest nicht den reinen Energiepreis.
Ohne Preisgarantie kann eine Preiserhöhung möglich sein. In diesem Fall muss sie Ihnen mindestens vier Wochen vorher schriftlich mitgeteilt werden. Sie haben dann ein Sonderkündigungsrecht und können zu einem günstigeren Tarif wechseln.
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Verwirrt vom Tarifdschungel? Mit der CHECK24 Tarifbewertungen erkennen Sie auf einen Blick, welcher Anbieter wirklich hält, was er verspricht.