Hilfe und Kontakt
Ihre persönliche Energieberatung
Montag - Sonntag von 8:00 - 22:00 Uhr
Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail.
strom@check24.de

Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern

Strompreiserhöhung 2025 richtig nutzen

Mit dem Sonderkündigungsrecht jetzt sicher wechseln

Strom Sparpotenzial
 Bis zu 850 € sparen  
TÜV SÜD Siegel Nirgendwo günstiger Ganrantie
2 Personen
-
2.500 kWh
2 Personen
-
2.500 kWh
99 % Kundenzufriedenheit
CHECK24 Energievergleich
5 / 5
4.188 Bewertungen (letzte 12 Monaten)
109.050 Bewertungen (gesamt)

 

Strompreiserhöhung 2025 - das können Sie tun

  1. Aktuell gibt es aufgrund von steigenden Netzentgelten und einer höheren Stromumlage in einigen Regionen zu Strompreiserhöhungen. Nutzen Sie die Chance für einen Vergleich der Strompreise bei CHECK24, um gerade als Neukunden von gesunkenen Stromtarifen zu profitieren.
  2. Bei einer Strompreis Erhöhung oder einer Senkung können Sie Ihr Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen und den Versorger wechseln. Mit unserem Kündigungsservice können Sie komplett digital kündigen.

  3. Wenn Sie in der Grundversorgung sind oder eine Preiserhöhung beim Strom umgehen möchten, wechseln Sie jetzt innerhalb von 2 Minuten zu einem neuen, günstigeren Anbieter.

zum Kündigungsservice

 

Strompreiserhöhung nutzen und Stromanbieter kündigen

Nutzen Sie die Strompreiserhöhung als Chance, kündigen Sie Ihren Stromvertrag und wechseln Sie Ihren Stromanbieter bei CHECK24. Bei einer Preiserhöhung durch den Energieversorger haben Sie das Recht auf eine Sonderkündigung. Ab der Bekanntgabe der Strompreiserhöhung haben Sie üblicherweise zwei Wochen Zeit, um zu kündigen. Wenn Sie aufgrund einer Preisveränderung beim Energieversorger kündigen, müssen Sie die Kündigung selbst durchführen. Bei einem Sonderkündigungsrecht können Sie Ihren neuen Anbieter nicht mit der Kündigung beauftragen. Die genauen Kündigungsbedingungen können Sie in den AGB Ihres Stromvertrags nachlesen. Bei dem anschließenden Stromanbieterwechsel sollten Sie im Auftragsformular ebenfalls angeben, dass Sie bereits gekündigt haben.

Sonderkündigungsrecht auch bei Strompreissenkung nutzen und zusätzlich sparen

Ihr aktueller Anbieter hat Sie über die Preissenkung Ihres Stromtarifs informiert? Nutzen Sie auch hier die Gelegenheit und machen Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, denn trotz Preissenkung lassen sich in der Regel mehrere hundert Euro zusätzlich sparen! Mit einem Wechsel zu einem günstigeren Anbieter können Neukunden aktuell bis zu 850 € sparen! Führen Sie hierzu einfach den CHECK24 Strompreisvergleich durch und entscheiden Sie sich für einen noch günstigeren Stromtarif bei einem neuen Anbieter. 

Ganz wichtig: Auf das Sonderkündigungsrecht verweisen

Sophia Waider, Energieexpertin

Sophia Waider
Energieexpertin bei CHECK24
  "Verweisen Sie immer auf Ihr Sonderkündigungsrecht (beispielsweise: "Ich nehme mein Sonderkündigungsrecht aufgrund der Beitragserhöhung in Anspruch.") und geben Sie unbedingt Ihre Verbrauchsstelle, Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse an, um sicherzustellen, dass die Kündigung problemlos verläuft. Wenn Sie dann den neuen Stromanbieter beauftragen, geben Sie an, dass Sie bereits gekündigt haben.
Achtung: Einige Stromanbieter behalten sich in ihren AGB ausdrücklich das Recht vor, Änderungen staatlicher Steuern und Abgaben, die sie selbst nicht beeinflussen können, als Strompreiserhöhung ohne Sonderkündigungsrecht weiterzugeben. Diese Vorgehensweise ist jedoch juristisch umstritten."

"Die Strompreise in Deutschland entwickeln sich aktuell regional unterschiedlich. Einige Netzbetreiber senken die Netzentgelte, was in bestimmten Regionen zu günstigeren Tarifen führt, während sie andernorts steigen. Um diese Unterschiede abzufedern und die Preise insgesamt zu stabilisieren, hat die Bundesregierung eine Subvention beschlossen. Daher sollten Verbraucher*innen regelmäßig ihre Strompreise überprüfen und gegebenenfalls wechseln, um Einsparpotenziale zu nutzen."

– Steffen Suttner, Geschäftsführer Energie bei CHECK24 (11. April 2025)

Häufige Fragen zur Strompreiserhöhung

Wann kommt die nächste Strompreiserhöhung?

Das lässt sich aktuell nicht vorhersagen. Die Preise hängen von vielen Faktoren, zum Beispiel von Netzentgelten, staatlichen Umlagen oder den Beschaffungskosten an der Strombörse.
Falls Ihr Anbieter die Preise erhöhen möchte, muss er Sie mindestens vier Wochen vorher schriftlich informieren. In dem Fall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können den Anbieter wechseln.

Ist eine Strompreiserhöhung bei bestehenden Stromverträgen erlaubt?

Das hängt von Ihrem Vertrag ab. Haben Sie eine Preisgarantie, darf Ihr Stromanbieter den Preis während der Laufzeit nicht erhöhen, zumindest nicht den reinen Energiepreis.
Ohne Preisgarantie kann eine Preiserhöhung möglich sein. In diesem Fall muss sie Ihnen mindestens vier Wochen vorher schriftlich mitgeteilt werden. Sie haben dann ein Sonderkündigungsrecht und können zu einem günstigeren Tarif wechseln.


Energieexpertin Sophia Waider
Sophia Waider
CHECK24 Energieexpertin
Letzte Änderung am 22.07.2024