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Tarifzonen

Bei der Festlegung der Beitragssätze für die Wohngebäudeversicherung nehmen Versicherer in der Regel Bezug auf die verschiedenen Tarifzonen. Diese Tarifzonen sind als Gefahrenzonen zu verstehen, welche dazu dienen, Ortschaften mit ähnlichen Schadensquoten zu ermitteln. Zur Einteilung in die jeweilige Gefahrenklasse wiederum werden sowohl die

  • Sturmzone 
  • Leitungswasserzone und
  • die Feuerzone hinzugezogen.

Die Sturmzone zeigt die Wahrscheinlichkeit eines Sturmes in unterschiedlichen Regionen Deutschlands. Zur Einteilung gibt es zwei Zonen, die verdeutlichen sollen, ob die Gefährdung durch einen Sturm in einer bestimmten Region als hoch oder eher gering eingestuft werden kann. In Zone 1 ist die Wahrscheinlichkeit für einen Sturm niedrig, in Zone 2 hingegen kommen Sturmschäden häufiger vor.

Die Leitungswasserzone deutet auf die unterschiedlichen Härtegrade des Wassers in Deutschland hin. Bei der Einordnung von Leitungswasserschäden werden die verschiedenen Wasserhärten zugrunde gelegt, um das Risiko von Schäden an Rohren sowie Zu- und Ableitungen ermitteln zu können. Denn in Regionen, in denen das Wasser härter ist, kommt es in der Regel häufiger zu Schäden. Aus diesem Grund differenziert man hierbei zwischen vier verschiedenen Zonen: Zone 1 steht für weiches Wasser, Zone 4 hingegen für hartes Wasser.

Häufig wird zusätzlich die Feuerzone herangezogen, um auch das Risiko für die Gefahr Feuer in einer bestimmten Postleitzahlenregion festzulegen.

Der Versicherer ordnet jedem Versicherten auf Grundlage dieser Kriterien eine entsprechende Tarifzone zu. Je höher die Tarifzone ist, desto höher ist der Versicherungsbeitrag. 

Für den Abschluss einer erweiterten Elementarversicherung werden für die Tarifermittlung zusätzlich die ZÜRS-Gefährdungsklassen berücksichtigt. Das sogenannte Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen klassifiziert die Regionen Deutschlands nach dem Hochwasserrisiko. Hierfür wird insbesondere das Überschwemmungsrisiko in Betracht gezogen, welches anhand der Starkregen-Gefährdungsklassen bestimmt werden kann. Auch hier gilt der Grundsatz – je höher die Tarifzone, desto höher ist auch der entsprechende Versicherungsbeitrag.

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