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Gemeiner Wert

Der sogenannte gemeine Wert kann im Versicherungsfall als Entschädigungssumme verwendet werden, wenn es sich um ein baufälliges oder dauerhaft entwertetes Gebäude handelt. Eine dauerhafte Entwertung liegt zum Beispiel vor, wenn ein Gebäude einsturzgefährdet ist, unbewohnbar wird oder ein behördlicher Abbruch verordnet wurde.

Eine Wohngebäudeversicherung wird in der Regel zum gleitenden Neuwertfaktor abgeschlossen. Verschlechtert sich allerdings der Zustand des Gebäudes während der Laufzeit so stark, dass es nicht mehr bewohnt werden kann, wird im Schadensfall auch nur der gemeine Wert von der Versicherung ersetzt. Dies ist der erzielbare Verkaufspreis für das Gebäude beziehungsweise für das Altmaterial.

Beispiel: Ein Haus wurde im Jahr 1998 gebaut und zum gleitenden Neuwert versichert. Im Jahr 2018 wird bei einer behördlichen Untersuchung festgestellt, dass das Gebäude aufgrund von Baumängeln einsturzgefährdet ist. Die Behörden ordnen den Abriss an. Zwei Wochen nach dem Auszug der Bewohner brennt das Haus nach einem Blitzschlag vollständig aus. Die Versicherung ersetzt den gemeinen Wert.

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