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Versicherungsnehmer sind dazu angehalten, Maßnahmen zu ergreifen, um die Schäden am versicherten Wohngebäude nach Möglichkeit abzuwenden oder zu begrenzen. Die dadurch entstehenden Kosten übernimmt die Gebäudeversicherung.
Kostenerstattung bei Schadensminderung
Auch Aufwendungen, die einen Schaden mindern sollten, aber erfolglos waren, werden durch den Versicherer erstattet.
Wenn der Versicherer seine Leistungen im Schadensfall kürzen darf – beispielsweise weil bestimmte Obliegenheiten des Versicherungsnehmers nicht erfüllt wurden – darf auch der Aufwendungsersatz entsprechend gekürzt werden. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Maßnahmen auf Weisung des Versicherers vorgenommen wurden.
Kosten zur Schadensprävention vorlegen
Weist die Gebäudeversicherung einen Versicherungsnehmer an, bestimmte Maßnahmen zur Schadensprävention vorzunehmen, muss sie die Kosten für die Aufwendungen vorschießen.
Ein Anspruch auf Aufwendungsersatz kann sowohl dann bestehen, wenn Versicherungsnehmer auf Weisung der Versicherung tätig werden, als auch in Fällen, in denen eigenständig Maßnahmen ergriffen werden.
Leistungsstarke Tarife übernehmen zusätzlich auch die Kosten für die Beseitigung von Bäumen und mitunter sogar für die Wiederbepflanzung.
Tarife vergleichen
Der Vergleich der Wohngebäudeversicherungen hilft Ihnen dabei, eine günstige und leistungsstarke Wohngebäudeversicherung zu finden.