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Mit unserem kostenlosen Vertrags-Check überprüfen wir Ihre bestehenden Versicherungen und zeigen Ihnen Sparpotenzial und Optimierungsmöglichkeiten.
mehr erfahrenWer seine Zahnzusatzversicherung kündigen möchte, sollte sich gut überlegen, ob er auf den wichtigen Versicherungsschutz verzichten möchte. Die Zahnzusatz-Experten von CHECK24 beraten Sie dazu gerne.
Eine Zahnzusatzversicherung kündigen sollte der Versicherte nur, wenn
Nicht überstürzt kündigen
Die Kündigung Ihrer Zahnzusatzversicherung sollten Sie sich gut überlegen, denn ein Wechsel kann auch Nachteile haben. Wurde Ihnen etwa eine Zahnbehandlung bereits vor der Kündigung angeraten, bezahlt nach der Kündigung meist weder die alte noch die neue Versicherung die Kosten dafür.
Sprechen Sie daher am besten vor einer Kündigung mit einem Versicherungsexperten. Die Kundenberater von CHECK24 sind Spezialisten auf dem Gebiet der Zahnzusatzversicherung und können Ihnen sagen, ob ein Wechsel Ihrer Versicherung sinnvoll ist. Unsere Beratung ist dabei selbstverständlich unverbindlich und kostenlos. Sie erreichen die CHECK24-Versicherungsexperten per E-Mail und telefonisch – Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr.
Seitdem die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) ein Zuschusssystem eingeführt haben, erhalten gesetzlich Versicherte nur mehr eine Regelversorgung. Die Krankenkassen bezahlen nur noch die zweckmäßigste und günstigste Lösung. Beim Zahnersatz erhält der Patient – je nach zahnärztlichem Befund – einen Festkostenzuschuss.
Und auch bei der Zahnbehandlung (zum Beispiel Füllungen) wird nur die einfache, zweckmäßige Ausführung bezahlt. Muss ein Zahn gefüllt werden, übernimmt die Krankenkasse beispielsweise nur die Kosten für eine Amalgamfüllung.
Wünscht ein Patient jedoch eine Kunststofffüllung oder gar ein teures Gold- oder Keramik-Inlay, erhält er zwar den Festkostenzuschuss, die Mehrkosten muss er aber selbst bezahlen.
Bereits bei einer vollverblendeten Keramik-Krone wird in der Regel eine Selbstkostenbeteiligung von weit über hundert Euro fällig.
Bei Bedarf mehrere Tarife vergleichen
Wer bei Zahnbehandlungen nicht nur auf Funktionalität, sondern auch auf Nachhaltigkeit und Ästhetik wert legt sowie die Selbstbeteiligungskosten drastisch senken möchte, kann dies mit einer Zahnzusatzversicherung erreichen. Wer bereits über eine Versicherung verfügt, jedoch mit den Leistungen oder der Beitragshöhe unzufrieden ist, sollte mehrere Tarife miteinander vergleichen und bei Bedarf wechseln.
Bei der Kündigung der privaten Zahnzusatzversicherung muss zunächst die Mindestvertragslaufzeit beachtet werden. Viele Versicherungsverträge sehen eine Mindestvertragslaufzeit von einem oder zwei Jahren vor. Eine Kündigung ist daher meist erst mit dem Ende dieser Laufzeit möglich.
Vor der Kündigung oder dem Wechsel der Zahnzusatzversicherung sollten Sie die Vertrags- bzw. Kündigungsbedingungen immer genau prüfen.
CHECK24 Kündigungsservice nutzen
Wenn Sie Ihre Zahnzusatzversicherung kündigen möchten, können Sie dafür ganz einfach unseren kostenlosen Kündigungsservice nutzen.
Eine ordentliche Kündigung des Versicherungsvertrags muss in der Regel drei Monate vor dem Ende des Versicherungsjahres erfolgen. Bei vielen Versicherern ist das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch.
Beispiel: Kündigung einer Zahnzusatzversicherung
Mindestvertragslaufzeit |
Endet am 31. März 2019 |
Kündigungsfrist |
Drei Monate |
Termin für Kündigung |
Spätestens am 31. Dezember 2018 |
Sie können den Vertrag bis zum 31. Dezember 2018 kündigen. Kündigen Sie erst später, verlängert sich die Versicherung um ein weiteres Jahr. |
Manche Versicherer erkennen eine Kündigung per E-Mail oder Fax nicht als schriftliche Kündigung an. Eine Kündigung sollte daher am besten immer per Einschreiben mit Rückschein an den Versicherer gesendet werden. Dann haben Sie als Versicherungskunde einen Nachweis, dass die Kündigung dem Versicherer rechtzeitig zugestellt wurde.
Sollte Ihre Zahnzusatzversicherung die Beiträge erhöhen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Nachdem die Versicherung Sie über die geplante Beitragserhöhung informiert hat, haben Sie vier Wochen Zeit, Ihren Vertrag außerordentlich zu kündigen. Die reguläre Kündigungsfrist gilt in einem solchen Fall nicht.
Sonderkündigungsrecht des Versicherers
Auch der Versicherer verfügt unter bestimmten Umständen über Sonderkündigungsrechte. Beispielsweise wenn der Versicherte eine Obliegenheitsverletzung begeht, indem er etwa falsche Angaben beim Antrag macht.
Alterungsrückstellungen gehen bei Wechsel verloren
Prüfen Sie vor einem möglichen Wechsel, ob Sie einen Tarif nach Art der Lebensversicherung abgeschlossen haben. Bei einem solchen Tarif werden Alterungsrückstellungen gebildet. Diese Rückstellungen würden bei einem Wechsel des Versicherers verloren gehen.
Wer seine Zahnzusatzversicherung kündigen möchte, um Geld zu sparen, sollte vorab einen kostenlosen und unverbindlichen Zahnzusatzversicherung Vergleich durchführen. Damit können Sie beim Versicherungsbeitrag bis zu 80 % sparen. Zudem besteht die Möglichkeit, den Leistungsumfang an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Prinzipiell hängt die Beitragshöhe vom Anbieter und Leistungsumfang sowie dem Alter und Gesundheitszustand des Versicherten bei Abschluss des Vertrags ab.
Wer beispielsweise auf Leistungen für eine professionelle Zahnreinigung oder Kieferorthopädie verzichten kann, spart Geld. Mit dem CHECK24 Tarifvergleich lassen sich die verschiedenen Angebote einem einfachen und übersichtlichen Preis-Leistungs-Vergleich unterziehen.
Kostenloser Vergleich von CHECK24
Nachdem Sie eine passende Zahnzusatzversicherung gefunden haben, können Sie diese umgehend und ohne Zusatzkosten über CHECK24 abschließen. Sie können sich das Angebot auch ganz unverbindlich per E-Mail oder Post zuschicken lassen. Die Nutzung unseres Vergleichs- und Kundenservice ist absolut kostenlos.