Jetzt Punkteteilnehmer werden: 5 € sichern
Ihr Browser wird nicht mehr unterstützt.
Damit Sie auch weiterhin schnell und sicher auf CHECK24 vergleichen
können, empfehlen wir Ihnen einen der folgenden Browser zu nutzen.
Trotzdem fortfahren

Rechtsschutz wechseln und sparen

  • Günstiger und besser versichern
  • Kündigungsservice: CHECK24 kündigt für Sie
  • ×
Versicherer nicht gefunden? Prüfen Sie auf Schreibfehler oder laden Sie sich den Mustervordruck für Kündigungsschreiben herunter.
Bitte geben Sie einen Anbieter ein.
Sie möchten Ihre bestehende Versicherung nicht kündigen, sondern wechseln?

CHECK24 Bewertungen

CHECK24 Versicherungen
5,0 / 5
27093 Bewertungen
(letzte 12 Monate)
Zu teuer versichert?

Mit unserem kostenlosen Vertrags-Check überprüfen wir Ihre bestehenden Versicherungen und zeigen Ihnen Sparpotenzial und Optimierungsmöglichkeiten.

mehr erfahren

Rechtsschutzversicherung kündigen – Kündigung der Vorversicherung

Akteneinsicht, Gerichtstermine, Zeugengelder, Gutachter – all das kann einen Prozess sehr teuer werden lassen. Deshalb ist es hilfreich, über eine Rechtsschutzversicherung zu verfügen. Da diese in der Regel sämtliche Verfahrens- und Anwaltskosten übernimmt, sollte eine Kündigung des Rechtsschutzes wohlüberlegt sein. Im Fall einer Kündigung gibt es ein paar Dinge zu beachten, die wir hier vorstellen.

Entscheidend bei der Kündigung einer Rechtsschutzpolice sind der Zeitpunkt des Abschlusses und die Laufzeit. Dabei gibt es verschiedene Kündigungsmöglichkeiten. Neben der ordentlichen Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit gibt es Fälle, in denen der Kunde eine Rechtsschutzversicherung außerordentlich kündigen kann. Damit die Kündigung der Rechtsschutzversicherung wirksam wird, müssen jedoch bestimmte Fristen und Formalitäten eingehalten werden.

  1. Ordentliche Kündigung der Rechtsschutzversicherung
  2. Außerordentliche Kündigung (Sonderkündigung)
  3. Kündigung von Verträgen mit längerer Laufzeit
  4. Wechsel der Rechtsschutzversicherung
  5. Versicherung kündigen mit dem CHECK24 Kündigungsservice

1. Ordentliche Kündigung der Rechtsschutzversicherung

Die Laufzeit einer Rechtsschutzversicherung beträgt in der Regel ein Versicherungsjahr (zwölf Monate), die entsprechende Kündigungsfrist drei Monate. Das bedeutet, der Versicherungsnehmer kann bei einer Vertragsdauer von einem Jahr oder länger den Vertrag spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres schriftlich kündigen.

Ist die Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, endet der Vertrag automatisch zum vorgesehenen Vertragsende. Beachten Sie bitte ebenfalls, dass bei einigen Rechtsschutzversicherungen Wartezeiten für die Inanspruchnahme bestimmter Leistungen gelten können.

Zudem hat auch der Versicherer das Recht, die Versicherung vorzeitig ordentlich zu kündigen. Wenn beispielsweise ein Kunde einen Folgebeitrag selbstverschuldet nicht bezahlt, muss die Rechtsschutzversicherung den Versicherungsnehmer schriftlich auf das Zahlungsversäumnis hinweisen. Dabei muss sie ihm eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen einräumen.

Wird der offene Betrag nicht innerhalb dieser Frist beglichen, kann die Versicherung den Vertrag kündigen. Der Versicherungsnehmer verfügt neben seinem ordentlichen Kündigungsrecht ebenfalls in bestimmten Fällen über ein Sonderkündigungsrecht.

Wird der Erst- oder Folgebeitrag nicht gezahlt, kann der Versicherer den Vertrag zudem als unwirksam betrachten. Über diese Kündigungsform muss jedoch der Versicherte nachweislich Kenntnis haben. Außerdem muss im Falle einer Vertragsaufkündigung ein ordentliches Mahnverfahren vorausgegangen sein. Kommt es zu einem selbstverschuldeten Beitragsverzug, besteht kein Anspruch auf Rechtsschutz.

2. Außerordentliche Kündigung (Sonderkündigung)

Eine Rechtsschutzversicherung kann unter bestimmten Umständen auch außerordentlich gekündigt werden. Damit der Versicherungsnehmer von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen kann, muss jedoch eine der folgenden Bedingungen vorliegen.

  • Beitragsanpassung

    Wenn der Rechtsschutzversicherer den Beitrag erhöht, ohne gleichzeitig den Leistungsumfang zu erweitern, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag per Sonderkündigungsrecht kündigen. Hierfür hat er ab Kenntnisnahme der Beitragserhöhung einen Monat Zeit. Der Vertrag endet jedoch frühestens zu dem Zeitpunkt, ab dem die Beitragserhöhung wirksam würde. Achtung: Die Erhöhung der Versicherungssteuer begründet kein Sonderkündigungsrecht.

    Wichtig ist hierbei das Datum des Vertragsabschlusses: Wurde der Vertrag vor Januar 1991 unterzeichnet, besteht ein Kündigungsrecht bei Erhöhungen über 15 Prozent im Versicherungsjahr oder um mehr als 30 Prozent in drei Jahren. Zwischen Januar 1991 und Juni 1994 geschlossene Verträge sind bei Beitragserhöhungen von fünf Prozent des letzten Beitrags beziehungsweise 25 Prozent des Erstbeitrags kündbar – aber nur, wenn sich die Leistung nicht erhöht. Die Kündigung ist bis zum Inkrafttreten der Erhöhung möglich. Verträge mit Abschluss nach Juni 1994 können bei jeder Erhöhung der Beiträge ohne Leistungserweiterung gekündigt werden.

  • Versicherungsfall

    Kommt es zu einem begründeten Rechtsfall, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag in der Regel vorzeitig kündigen – unabhängig davon, ob der Versicherer die vereinbarte Leistung erbringt oder verweigert. Nachdem der Rechtsfall abgeschlossen ist oder der Kunde über die Leistungsverweigerung informiert wurde, kann der Vertrag innerhalb eines Monats gekündigt werden. Diese Frist beginnt ab der Zusage für den zweiten Rechtsschutzfall.

    Zudem sehen die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung in der Regel vor, dass die Versicherung ab zweimaliger Leistungserbringung den Vertrag innerhalb von zwölf Monaten kündigen kann. Der Versicherungsnehmer kann bereits ab einem Schadensfall kündigen. Das Kündigungsschreiben muss auch in diesen Fällen innerhalb eines Monats nach Leistungserbringung beziehungsweise nach Abschluss des Rechtsfalls beim Versicherer eingehen und wird einen Monat nach ihrem Erhalt wirksam.

    Diese Kündigungsart kann auch nach jedem weiteren Rechtsschutzfall, der innerhalb von zwölf Monaten auftritt, angewendet werden.

    Wenn Ihre Versicherer den Vertrag kündigt, sollen Sie anbieten, selbst zu kündigen – die Versicherung müsste dann ihrerseits die Kündigung zurücknehmen. Andernfalls könnte es schwierig werden, eine neue Police bei einem anderen Anbieter abzuschließen.

  • Risikowegfall

    Fällt das versicherte Risiko weg, kann der Kunde den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Möglich ist das etwa, wenn der Versicherte sein Auto abmeldet und deshalb keinen Verkehrsrechtsschutz mehr wünscht, oder den Berufsrechtsschutz nach dem Eintritt in die Rente nicht mehr benötigt.

  • Veränderte Gefahrenumstände

    Befürchtet der Rechtsschutzversicherer innerhalb der Vertragslaufzeit wegen bestimmter Umstände ein erhöhtes Risiko für Rechtsstreitigkeiten, ist er berechtigt, den Beitrag gemäß der neuen Gefahrenlage anzupassen. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn sich der Versicherte neben dem Auto zusätzlich ein Motorrad anschafft. Der Versicherungsnehmer kann den Rechtsschutz kündigen, wenn die Versicherung die Absicherung der höheren Gefahr ablehnt oder den Beitrag um mehr als zehn Prozent erhöht. Auch hier beträgt die Kündigungsfrist einen Monat und gilt ab Kenntnisnahme der Gefahrerhöhung.

  • Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung

    Stellt sich heraus, dass der Versicherungsnehmer unwahre Angaben bei der Antragstellung gemacht hat – zum Beispiel das Verschweigen einer Vorversicherung und Vorschäden oder der Tatsache, dass er gekündigt wurde – kann die Versicherung den Vertrag rückwirkend aufheben und alle gezahlten Leistungen vom Versicherungsnehmer zurückfordern.

 

3. Regel zur Kündigung von Verträgen mit längerer Laufzeit

Verträge mit einer längeren Laufzeit können bereits zum Ablauf des dritten Versicherungsjahrs unter Einhaltung der Dreimonatsfrist gekündigt werden. Dieses Kündigungsrecht sollten Versicherungsnehmer nutzen, wenn sie nach einem Rechtsschutzversicherungsvergleich feststellen, dass eine andere Gesellschaft einen Tarif mit besserem Preis-Leistungs-Verhältnis anbietet.

Wer beispielsweise als Alleinstehender einen Fünfjahresvertrag für einen Single-Tarif abgeschlossen hat und nach dem dritten Versicherungsjahr heiratet, kann die bestehende Versicherung unter Einhaltung der Kündigungsfrist beenden, um einen günstigeren Familienrechtsschutz bei einem anderen Versicherer abzuschließen.

Nach Laufzeitende verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein Jahr und eine Kündigung ist erst wieder spätestens drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres möglich.

4. Was ist bei einem Wechsel zu beachten?

Mit einem umfassenden Vergleich der Rechtsschutzversicherung kann jeder Versicherungsnehmer bei einem Wechsel des Versicherers sparen. Bei der Auswahl einer guten Versicherungsgesellschaft sollten Sie jedoch auf die Versicherungsleistungen achten, die individuell nach den eigenen Anforderungen zusammengestellt werden können.

Mithilfe des Vergleichsrechners von CHECK24 können Sie bequem vom Rechner aus die möglichen Bausteine der Rechtsschutzversicherung auswählen und mit jedem weiteren Klick die Auswahl der Policen mehr und mehr Ihren Bedürfnissen und Ihrer Lebenssituation anpassen. Das Ganze dauert nur wenige Minuten und der Vergleichsrechner liefert Ihnen für den Wechsel die besten Anbieter kostenfrei auf Ihren Rechner oder Ihr Smartphone.

Haben Sie Ihren Favoriten gefunden und möchten sofort einen Vertrag abschließen, geht das mit CHECK24 direkt online ohne lästigen Papierkram und Wartezeiten. Alternativ können Sie sich das Angebot auch unverbindlich per Post und E-Mail zuschicken lassen.

Einfacher kann der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung kaum sein. Beachten Sie bei einem Wechsel aber unbedingt die Laufzeit und Kündigungsfrist Ihres aktuellen Vertrags. Schließen Sie die neue Police zeitlich direkt an die bisherige an, um teure Doppelversicherungszeiträume oder eine Versicherungslücke zu vermeiden.

5. Versicherung kündigen mit dem CHECK24 Kündigungsservice

​Mit unserem praktischen Kündigungsservice können Sie Ihren bestehenden Rechtsschutz ganz einfach kündigen: Sie müssen nur die betroffene Versicherung auswählen und die wichtigsten Daten zur Versicherung eintragen. Den Rest übernehmen wir für Sie – komplett kostenfrei!

Möchten Sie ein eigenes Kündigungsschreiben aufsetzen, sollten unbedingt die wichtigsten Daten enthalten sein.

Checkliste für das Kündigungsschreiben:

  • Daten des Versicherten/Versicherungsnehmers (Vorname, Nachname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
  • Anschrift der Versicherung
  • Betreff „Kündigung”
  • Versichertennummer/Nummer des Versicherungsscheins
  • Grund der Kündigung
  • Ort und Datum
  • Unterschrift des Versicherten/Versicherungsnehmers