Im Zweifel für die Mutter
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass Kindererziehungszeiten für die Rente im Zweifel der Mutter zugesprochen werden.
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München, 27.12.2016 | 13:47 | kro
Einige Risiken des alltäglichen Lebens schätzen viele Deutsche entweder zu hoch oder zu niedrig ein. Das zeigt eine aktuelle Studie der Technischen Hochschule Köln und der Universität Erlangen-Nürnberg, über die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) berichtet.
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass Kindererziehungszeiten für die Rente im Zweifel der Mutter zugesprochen werden.
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Viele glauben nicht, bis zur Rente fit genug für den Job zu bleiben. Einen Schutz für den Fall einer Berufsunfähigkeit haben aber nur wenige.