Im Zweifel für die Mutter
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass Kindererziehungszeiten für die Rente im Zweifel der Mutter zugesprochen werden.
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München, 20.2.2014 | 15:38 | mtr
Die Versicherungsbranche trägt wesentlich zum deutschen Wirtschaftswachstum bei: Der Anteil betrug bei einem durchschnittlichen Wachstum von 1,5 Prozent zwischen 1995 und 2008 im Schnitt 0,2 Prozent. Das teilte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) unter Berufung auf eine Studie des Forschungsinstituts Prognos mit.
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass Kindererziehungszeiten für die Rente im Zweifel der Mutter zugesprochen werden.
Franke und Bornberg hat ein neues Rating der BU-Versicherung veröffentlicht. Viele Tarife überzeugen, eine Entwicklung sehen die Analysten aber kritisch.
Viele glauben nicht, bis zur Rente fit genug für den Job zu bleiben. Einen Schutz für den Fall einer Berufsunfähigkeit haben aber nur wenige.