Im Zweifel für die Mutter
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass Kindererziehungszeiten für die Rente im Zweifel der Mutter zugesprochen werden.
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München, 11.8.2010 | 13:45 | sge
Wenn es ums Geld geht, hört für die meisten der Spaß auf. Eine aktuelle Studie hat gezeigt, dass viele Bundesbürger in Finanzangelegenheiten am liebsten auf sich selbst vertrauen. Einzig bei Versicherungsprodukten wird oft Rat eingeholt.
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass Kindererziehungszeiten für die Rente im Zweifel der Mutter zugesprochen werden.
Franke und Bornberg hat ein neues Rating der BU-Versicherung veröffentlicht. Viele Tarife überzeugen, eine Entwicklung sehen die Analysten aber kritisch.
Viele glauben nicht, bis zur Rente fit genug für den Job zu bleiben. Einen Schutz für den Fall einer Berufsunfähigkeit haben aber nur wenige.