Im Zweifel für die Mutter
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass Kindererziehungszeiten für die Rente im Zweifel der Mutter zugesprochen werden.
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München, 9.5.2011 | 18:00 | tei
Das Bedürfnis sich abzusichern, ist bei den meisten Deutschen stark ausgeprägt. Doch nicht immer ist der individuelle Versicherungsschutz wirklich optimal gewählt. Verbraucher können nun eine Versicherungsberatung bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Anspruch nehmen.
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass Kindererziehungszeiten für die Rente im Zweifel der Mutter zugesprochen werden.
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Viele glauben nicht, bis zur Rente fit genug für den Job zu bleiben. Einen Schutz für den Fall einer Berufsunfähigkeit haben aber nur wenige.