Im Zweifel für die Mutter
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass Kindererziehungszeiten für die Rente im Zweifel der Mutter zugesprochen werden.
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München, 12.8.2014 | 15:52 | kro
Die meisten Deutschen (88 Prozent) wünschen sich, von ihrer Versicherungsgesellschaft dafür belohnt zu werden, wenn sie deren Leistungen nicht beanspruchen. Zu diesem Ergebnis kommt eine am Montag veröffentlichte, repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts TNS Emnid. Entsprechende Bonusprogramme werden derzeit vorrangig im Kfz- und Krankenversicherungsbereich aufgelegt: Kunden, die keine Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen, zahlen hier geringere Beiträge oder werden mit Prämien belohnt.
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil bestätigt, dass Kindererziehungszeiten für die Rente im Zweifel der Mutter zugesprochen werden.
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